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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Im Restschuldbefreiungsverfahren des Bernd Schneider ist das Insolvenzverfahren noch nicht beendet. Die Abtretungsfrist endete am 15.07.2024. Das Insolvenzgericht hat die Frist zur Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger bis zum 19.09.2024 bestimmt. Die Beteiligten haben bis zu diesem Datum die Möglichkeit, sich zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu äußern. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zum Ende der Anhörungsfrist kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird. Da das Verfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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