Produktion und Handel von Schutzbekleidung jeglicher Art, von Textilien, von Geschirren, von medizinischen Produkten sowie von zugehöriger oder sachdienlicher Messelektronik; Produktion und der Handel PSA, PPE, Carbon-, CBRN- Schutzausrüstung sowie von militärischer Spezialkonfektion samt Zubehör und humanitärer Hilfsgüter. Das Unternehmen betreibt eigene Forschung und Entwicklung in den Bereichen der PSA, PPE, Carbon-, CBRN-Schutzausrüstung und technischer Textilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAMOUFLAGE PSA GmbH ist am 30.10.2025 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tim Brune bestellt. Die Forderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 11.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über verschiedene Punkte, einschließlich der Beibehaltung oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, und der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sind auf den 22.01.2026 anberaumt. Zudem wurde ein weiterer Termin zur Beschlussfassung über die Veräußerung des Unternehmens der Schuldnerin an eine besonders Interessierte für den 24.03.2026 festgelegt. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 04.11.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1386/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAMOUFLAGE PSA GmbH, Palais am Neumarkt - Salzgasse 6, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 45382
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigervers…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1386/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAMOUFLAGE PSA GmbH, Palais am Neumarkt - Salzgasse 6, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 45382
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung des Unternehmens der Schuldnerin an eine besonders Interessierte, § 162 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 138 Abs. 2 Nr. 1 InsO beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf:
Dienstag, 24.03.2026, 09:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1386/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAMOUFLAGE PSA GmbH, Palais am Neumarkt - Salzgasse 6, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 45382
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
wird die Veröffentlichung vom 03.11.2025 wie folgt er…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1386/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAMOUFLAGE PSA GmbH, Palais am Neumarkt - Salzgasse 6, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 45382
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
wird die Veröffentlichung vom 03.11.2025 wie folgt ergänzt:
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) und Entschließung über den Antrag: Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 160 InsO dazu ermächtigt, ohne die Einholung jeweils weiterer Zustimmungen der Gläubigerversammlung zukünftig Rechtshandlungen vorzunehmen, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind, insbesondere - die klageweise Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte, u.a., aber nicht begrenzt auf Ansprüche aus insolvenzrechtlicher Anfechtung und gesellschaftsrechtlichen Haftungsgrundlagen sowie - der Abschluss eines Vergleiches oder Schiedsvertrages im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der vorstehenden Ansprüche mit einem Dritten,
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum Donnerstag, 22.01.2026 Uhrzeit 10:00 Uhr Zimmer/Etage/Gebäude
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 1386/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CAMOUFLAGE PSA GmbH, Palais am Neumarkt - Salzgasse 6, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 45382
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
- wurde am 18.09.2025 um 09:50 Uhr Dr. Tim …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 1386/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CAMOUFLAGE PSA GmbH, Palais am Neumarkt - Salzgasse 6, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 45382
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
- wurde am 18.09.2025 um 09:50 Uhr Dr. Tim Brune, Königstraße 17, 01097 Dresden, Website www.whitecaseinso.de, Telefon geschäftlich 0351 20536 0, Email geschäftlich insodresden@whitecase.com, Telefax 0351 20536 79 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1386/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAMOUFLAGE PSA GmbH, Palais am Neumarkt - Salzgasse 6, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 45382
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 04.11.202…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1386/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAMOUFLAGE PSA GmbH, Palais am Neumarkt - Salzgasse 6, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 45382
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 04.11.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/542 IN 1386/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAMOUFLAGE PSA GmbH, Palais am Neumarkt - Salzgasse 6, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 45382
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
- wurde am 30.10.2025 um 18:40 Uhr das Insolvenzv…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/542 IN 1386/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAMOUFLAGE PSA GmbH, Palais am Neumarkt - Salzgasse 6, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 45382
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
- wurde am 30.10.2025 um 18:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Tim Brune, Königstraße 17, 01097 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 20536 0 Email geschäftlich: insodresden@whitecase.com Telefax: 0351 20536 79
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 11.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 22.01.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 22.01.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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