Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RENO Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Gewerbepark 9, 02692 Großpostwitz OT Ebendörfel
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 34611
EUID
DEU1104.HRB34611
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
562 IN 1768/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annett Kittner-Treublein
Adresse
Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
Termine & Fristen
Eröffnung
31.01.2020
Forderungsanmeldefrist
27.10.2025
Stellungnahmefrist Schlussrechnung
18.12.2025
Aufhebung
06.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Bauleistungen aller Art, Hochbau, Tiefbau, Ausbau, Dach, Komplettbau sowie Planungsleistungen und Handel mit Baustoffen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENO Bau GmbH ist am 31.01.2020 eröffnet worden. Die Rechtsanwältin Annett Kittner-Treublein ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt, wobei eine Teilungsmasse von 124.959,12 EUR zugrunde gelegt wurde. Es wurden Forderungen angemeldet und deren Prüfung angeordnet; Gläubiger hatten bis zum 27.10.2025 Gelegenheit, widerspruch einzulegen. Für die Schlussrechnung und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren sowie die Vornahme der Schlussverteilung waren Stellungnahmen bis zum 18.12.2025 einzureichen. Die zur Verteilung stehende Masse beträgt ca. 28.494,55 EUR bei zu berücksichtigenden Forderungen von 819.960,69 EUR. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 06.03.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1768/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENO Bau GmbH, OT Ebendörfel Gewerbepark 9, 02692 Großpostwitz/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 34611
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Reischmann
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 06.03.…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1768/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENO Bau GmbH, OT Ebendörfel Gewerbepark 9, 02692 Großpostwitz/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 34611
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Reischmann
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 06.03.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1768/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENO Bau GmbH, OT Ebendörfel Gewerbepark 9, 02692 Großpostwitz/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 34611
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Reischmann
Rechtsanwältin Annett Kittner-Treublein, König…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1768/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENO Bau GmbH, OT Ebendörfel Gewerbepark 9, 02692 Großpostwitz/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 34611
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Reischmann
Rechtsanwältin Annett Kittner-Treublein, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
- Insolvenzverwalterin -
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ergeht am 22.09.2025 nachfolgende Entscheidung:
Der Insolvenzverwalterin wird für die Tätigkeit folgende Vergütung festgesetzt:
..
Der Vorschussbetrag in Höhe von .. EUR ist auf die Vergütung anzurechnen. Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Restbetrag der festgesetzten Vergütung in Höhe von .. EUR aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 31.01.2020 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 06.08.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 124.959,12 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von .. EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von 2,80 EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für 188 bewirkte Zustellungen insgesamt .. EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1768/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENO Bau GmbH, OT Ebendörfel Gewerbepark 9, 02692 Großpostwitz/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 34611
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Reischmann
- wurde die Prüfung der nachträglich angemelde…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1768/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENO Bau GmbH, OT Ebendörfel Gewerbepark 9, 02692 Großpostwitz/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 34611
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Reischmann
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 27.10.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annett Kittner-Treublein, der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1768/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENO Bau GmbH, OT Ebendörfel Gewerbepark 9, 02692 Großpostwitz/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 34611
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Reischmann
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfa…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1768/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENO Bau GmbH, OT Ebendörfel Gewerbepark 9, 02692 Großpostwitz/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 34611
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Reischmann
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 18.12.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Insolvenzverwalterin erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 819.960,69 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 28.494,55 EUR zur Verfügung".
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