Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CAOs Gastronomiebetrieb GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Dammsteg 50, 40591 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 93192
EUID
DER1101.HRB93192
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 187/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres
Adresse
Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
06.06.2024 , 07:26 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.07.2024
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
01.08.2024
Prüfungstermin
15.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Gastronomie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 06.06.2024 um 07:26 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAOs Gastronomiebetrieb GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zugleich wurden die Verfahren 505 IN 187/23 und 505 IN 26/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.07.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind nur noch an den Insolvenzverwalter zu erfüllen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 15.08.2024. Bis zu diesem Datum können schriftliche Stellungnahmen bei Gericht eingereicht werden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 01.08.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 187/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93192 eingetragenen CAOs Gastronomiebetrieb GmbH, Am Dammsteg 50, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Armin Ghalibaf,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Ü…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 187/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93192 eingetragenen CAOs Gastronomiebetrieb GmbH, Am Dammsteg 50, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Armin Ghalibaf,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.06.2024, um 07:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zugleich werden die Verfahren 505 IN 187/23 und 505 IN 26/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 187/23
Düsseldorf, 06.06.2024
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