Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CAP Compter_Anwendung-Programm GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Königsbrücker Landstr. 33, 01109 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 1525
EUID
DEU1104.HRB1525
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
533/554 IN 1267/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Heiko Schaefer
Adresse
Fabrikstraße 13A, 01159 Dresden
Telefon
0351 4829160
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
23.10.2025 , 10:48 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.12.2025
Einreichfrist Anträge und Widersprüche
23.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Service elektronischer Baugruppen und Geräte aller Anwendungsbereiche, Softwareentwicklung, Lösung von Meß-, Steuerungs- und Regelaufgaben der Automatisierungstechnik, Beratung, Schulung und Vertrieb
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAP Computer-Anwendung-Programm GmbH ist am 23.10.2025 um 10:48 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwalt Heiko Schaefer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 12.12.2025. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung angemeldeter Forderungen sind bis zum 23.01.2026 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/554 IN 1267/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAP Computer-Anwendung-Programm GmbH, Königsbrücker Landstraße 33, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 1525
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Wolf
- wurde am 23.10.2025 um 10:48 Uhr das…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/554 IN 1267/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAP Computer-Anwendung-Programm GmbH, Königsbrücker Landstraße 33, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 1525
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Wolf
- wurde am 23.10.2025 um 10:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Heiko Schaefer, Fabrikstraße 13A, 01159 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 4829160 Email geschäftlich: dresden@bbl-law.com Telefax: 0351 48291629
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 12.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 23.01.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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