Eröffnungsbeschluss Sachsen HRB 36687

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Brand & Market GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Wittenberger Straße 78, 01309 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 36687
EUID
DEU1104.HRB36687

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
531 IN 1749/25
Phase
Eröffnungsbeschluss

Insolvenzverwalter

Name
Nicolas Rebel
Adresse
Königstraße 17, 01097 Dresden
Telefon
0351 20536 0
E-Mail

Termine & Fristen

Eröffnung
22.10.2025 , 14:30 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Bildung und Entwicklung von Marken; Beratung von Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung; Handelsvertretung; Vermittlung von Geschäftskontakten; Vermietung von Geschäftsräumen, Software und weiteren Vermögensgegenständen; Verwaltung und Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere finanzielle Beteiligung an Start-Up-Gründungen; Tätigen von Immobilieninvestitionen und Entwicklungen, deren Optimierung sowie der mittelfristige Verkauf; Verkauf und Vertrieb digitaler Produkte, insbesondere Videokurse zum Thema Onlinemarketing sowie Onlinecoaching zum Thema Onlinemarketing und Affiliate.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Dresden hat am 22.10.2025 um 14:30 Uhr das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Brand & Market GmbH, Wittenberger Straße 78, 01309 Dresden (HRB 36687), vertreten durch die Geschäftsführer Jens Wilsdorf und Stefan Sandhu, eröffnet. Zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist Nicolas Rebel, Königstraße 17, 01097 Dresden, bestellt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Es ist angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser nicht der Leistung an die Schuldnerin zustimmt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gegen die Entscheidung steht die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 531 IN 1749/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Brand & Market GmbH, Wittenberger Straße 78, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36687 vertreten durch den Geschäftsführer Jens Wilsdorf vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Sandhu - …

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