Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CAPITALis GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bismarckstrasse 90, 45888 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 14493
EUID
DER2507.HRB14493
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 208/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dietmar Welt
Rolle
Verfahrensbevollmächtigter
Adresse
Voerder Str. 48, 58256 Ennepetal
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
19.08.2024
Prüfungsstichtag
23.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Verwaltung und Nutzung von Grundstücken und Bauten sowie Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer staatlichen Genehmigung bedarf.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAPITALis GmbH ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Essen. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Dietmar Welt. Ein Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung ist der 19.08.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters einreichen. Im Mittelpunkt steht die Zustimmung zur Veräußerung des Grundbesitzes Bismarckstr. 136, Gelsenkirchen, zu einem Kaufpreis von 510.000,00 EUR. Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung wurde am 26.06.2024 gestellt. Bei Nichtteilnahme an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung als erteilt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung offen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAPITALis GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Essen hat für den 19.08.2024 einen Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung angeordnet, um über die Zustimmung zur Veräußerung des Grundbesitzes Bismarckstr. 136 in Gelsenkirchen zu einem Kaufpreis von 510.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAPITALis GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Essen hat für den 19.08.2024 einen Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung angeordnet, um über die Zustimmung zur Veräußerung des Grundbesitzes Bismarckstr. 136 in Gelsenkirchen zu einem Kaufpreis von 510.000,00 EUR zu beschließen. Zudem wurde ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen auf den 23.09.2024 festgesetzt. Bis zu diesem Termin können schriftliche Widersprüche gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 208/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14493 eingetragenen CAPITALis GmbH, Bismarckstr. 90, 45888 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Siegfried Schulz, Bismarckstr. 9…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 208/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14493 eingetragenen CAPITALis GmbH, Bismarckstr. 90, 45888 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Siegfried Schulz, Bismarckstr. 90, 45888 Gelsenkirchen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dietmar Welt, Voerder Str. 48, 58256 Ennepetal
wird angeordnet:
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist
der 19.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zur Veräußerung des Grundbesitzes Bismarckstr. 136, Gelsenkirchen eingetragen im Grundbuch des AG Gelsenkirchen, Bismarck Blatt 8, Flur: 6, Flurstück: 1085 zu einem Kaufpreis in Höhe von 510.000,00 EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 26.06.2024 verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 208/22
Amtsgericht Essen, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 208/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14493 eingetragenen CAPITALis GmbH, Bismarckstr. 90, 45888 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Siegfried Schulz, Bismarckstr. 9…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 208/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14493 eingetragenen CAPITALis GmbH, Bismarckstr. 90, 45888 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Siegfried Schulz, Bismarckstr. 90, 45888 Gelsenkirchen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 208/22
Amtsgericht Essen, 31.07.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.