Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Capture Biotech GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 260492
EUID
DEF1103R.HRB260492
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
192/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Otto
Adresse
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
17.04.2025 , 16:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.06.2025
Berichtstermin
04.07.2025 , 11:15 Uhr
Prüfungstermin
04.07.2025 , 11:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Capture Biotech GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ahmed Sheriff, wird vor dem Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Am 24.07.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, gemäß § 208 Abs. 1 InsO. Die Bekanntgabe dieses Status erfolgte durch das Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - am 25.07.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Capture Biotech GmbH ist am 17.04.2025 um 16:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Otto bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.06.2025 anzumelden…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Capture Biotech GmbH ist am 17.04.2025 um 16:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Otto bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.06.2025 anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind für den 04.07.2025 anberaumt. Am 24.07.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 192/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Capture Biotech GmbH, Neuendorfstraße 23 b+d, 16761 Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Ahmed Sheriff
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 260492
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 24.07.20…
3615 IN 192/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Capture Biotech GmbH, Neuendorfstraße 23 b+d, 16761 Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Ahmed Sheriff
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 260492
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 24.07.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 192/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Capture Biotech GmbH, Neuendorfstraße 23 b+d, 16761 Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Ahmed Sheriff
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 260492
Geschäftszweig: Medizinforschung
- Schuldnerin -
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1. Da…
3615 IN 192/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Capture Biotech GmbH, Neuendorfstraße 23 b+d, 16761 Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Ahmed Sheriff
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 260492
Geschäftszweig: Medizinforschung
- Schuldnerin -
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 17.04.2025 um 16.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Otto
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 04.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 04.07.2025, 11:15 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 04.07.2025, 11:15 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.04.2025
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