Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Car-Concept24 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Am Weidenbach 4, 82362 Weilheim i.OB
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 219032
Stammkapital
50.000,00 EUR
EUID
DED2601V.HRB219032
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1507 IN 2243/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
14.01.2026 , 14:00 Uhr
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
17.08.2026
Schlusstermin / Einspruchsfrist
27.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, PKW-Vermittlung, Vermietung von Kraftfahrzeugen, Vertriebskoordination, Vermittlung von Leasing- und Vermietgeschäften, Fuhrparkmanagement; Pfandleihe von Kraftfahrzeugen und Booten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Automotive & Kfz
Subbranche
Fahrzeughandel
Nebenbranche
Vermietung & Leasing
Geschäftstätigkeit
Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Vermittlung von Leasing- und Vermietgeschäften sowie Fuhrparkmanagement
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Car-Concept24 GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Marc-André Kuhne, hat im Rechtsstreit gegen Herrn Slauko Seman Fürst von Sayn Wittgenstein einen Vergleich erzielt, dessen Zustimmung durch die Gläubigerversammlung beschlossen werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Oberlandesgerichts München liegt vor. Die Gläubigerversammlung ist am 14.01.2026 zu diesem Termin geladen. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die versammlung beschlussunfähig ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Car-Concept24 GmbH ist anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Anita Mühlhofer vertreten. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Vergleich im Rechtsstreit zwischen dem Insolvenzverwalter Marc-André Kuhne und Herrn Slauko Seman Fürst von Sayn Wittgenstein anges…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Car-Concept24 GmbH ist anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Anita Mühlhofer vertreten. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Vergleich im Rechtsstreit zwischen dem Insolvenzverwalter Marc-André Kuhne und Herrn Slauko Seman Fürst von Sayn Wittgenstein angestrebt. Eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zum Vergleich ist für den 14.01.2026 angesetzt. Sollte die Versammlung beschlussunfähig sein, gilt die Zustimmung gemäß § 160 InsO als erteilt. Zudem wurde eine nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 3) im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 17.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; nicht angefochtene Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Car-Concept24 GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführerin Anita Mühlhofer vertreten. Das Amtsgericht München hat den Rechtsanwalt Marc-André Kuhne zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren wurden mehrere Schritte vollzogen: Zunächst wurde ein Termin…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Car-Concept24 GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführerin Anita Mühlhofer vertreten. Das Amtsgericht München hat den Rechtsanwalt Marc-André Kuhne zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren wurden mehrere Schritte vollzogen: Zunächst wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Vergleich im Rechtsstreit zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Slauko Seman Fürst von Sayn Wittgenstein auf den 14.01.2026 festgesetzt. Zudem erfolgte die Prüfung einer nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 17.08.2026 eingeräumt wurde. Ferner wurden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Das Verfahren nähert sich dem Ende: Der Schlusstermin gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren, wobei Einwendungen bis zum 27.10.2026 möglich sind. Der Gläubigerversammlung wurde die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Car-Concept24 GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marc-André Kuhne hat die Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zum Vergleich im Rechtsstreit mit Herrn Slauko Seman Fürst von Sayn Witt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Car-Concept24 GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marc-André Kuhne hat die Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zum Vergleich im Rechtsstreit mit Herrn Slauko Seman Fürst von Sayn Wittgenstein war für den 14.01.2026 anberaumt. Nachträglich angemeldete Forderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 17.08.2026 bestand. Im weiteren Verlauf wurde der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt; eine Einspruchsfrist endete am 27.10.2026. Der Vornahme der Schlussverteilung wurde zugestimmt. Mit Zustimmung des Gerichts findet nun die Schlussverteilung statt, wobei eine Verteilungsmasse von EUR 0,00 verfügbar ist. Zu berücksichtigen sind Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von EUR 178.432,08.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 2243/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Car-Concept24 GmbH, Am Weidenbach 4, 82362 Weilheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Mühlhofer Anita
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 219032
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversamml…
1507 IN 2243/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Car-Concept24 GmbH, Am Weidenbach 4, 82362 Weilheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Mühlhofer Anita
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 219032
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Vergleich im Rechtsstreit zwischen Herrn Rechtsanwalt Marc-André Kuhne als Insolvenzverwalter der Car-Concept24 GmbH (Kläger) und Herrn Slauko Seman Fürst von Sayn Wittgenstein (Beklagter), protokolliert mit Beschluss des Oberlandesgerichts München (AZ: 5 U 3287/24 e) vom 10.12.2025,
wird bestimmt auf
Mittwoch, 14.01.2026, 14:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 2243/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Car-Concept24 GmbH, Am Weidenbach 4, 82362 Weilheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Mühlhofer Anita
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 219032
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzf…
1507 IN 2243/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Car-Concept24 GmbH, Am Weidenbach 4, 82362 Weilheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Mühlhofer Anita
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 219032
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 2243/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Car-Concept24 GmbH, Am Weidenbach 4, 82362 Weilheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Mühlhofer Anita
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 219032
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalte…
1507 IN 2243/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Car-Concept24 GmbH, Am Weidenbach 4, 82362 Weilheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Mühlhofer Anita
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 219032
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc-André Kuhne, Herzogstraße 60, 80803 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 08.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 2243/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Car-Concept24 GmbH, Am Weidenbach 4, 82362 Weilheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Mühlhofer Anita
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 219032
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prü…
1507 IN 2243/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Car-Concept24 GmbH, Am Weidenbach 4, 82362 Weilheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Mühlhofer Anita
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 219032
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.10.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Car-Concept24 GmbH, Am Weidenbach 4, 82362 Weilheim, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Verfügbar sind EUR 0,00 Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von EUR 178.432,08.
Das Schlussverzeichnis ist …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Car-Concept24 GmbH, Am Weidenbach 4, 82362 Weilheim, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Verfügbar sind EUR 0,00 Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von EUR 178.432,08.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München, Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen, unter dem Aktenzeichen 1507 IN 2243/20 niedergelegt.
Veröffentlicht durch das Amtsgericht München, Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen
22.09.2026
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