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Insolvenzprofil
Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.K.
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Eschstraße 44, 49424 Goldenstedt
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRA 206881
EUID
DEP3210.HRA206881
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 28/22
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Rippe
Adresse
Osterstraße 22, 49661 Cloppenburg
Telefon
04471 9102-0
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
31.07.2025
Schlusstermin
01.08.2025
Restschuldbefreiung
10.12.2025
Aufhebung
16.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich) hat verschiedene Phasen durchlaufen. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 31.07.2025 festgelegt wurde. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde erteilt, mit einem Schlusstermin zum 01.08.2025. Der verfügbare Massebestand belief sich zuletzt auf 25.375,24 EUR bei Forderungen in Höhe von 450.961,85 EUR. Im Zuge des Verfahrens wurde am 10.12.2025 die Restschuldbefreiung für den Schuldner rechtskräftig erteilt. Das Insolvenzverfahren ist am 16.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 28/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), OT Lutten, Rosenstraße 2, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), ist am 16.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäf…
9 IN 28/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), OT Lutten, Rosenstraße 2, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), ist am 16.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 28/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), Eschstraße 37b, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 10.12.2025 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.
Das Ve…
9 IN 28/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), Eschstraße 37b, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 10.12.2025 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.
Das Vermögen, das der Schuldner nach dem 01.09.2025 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 01.09.2022 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 28/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), OT. Lutten, Rosenstr. 2, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stich…
9 IN 28/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), OT. Lutten, Rosenstr. 2, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 31.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 19.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 28/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), OT. Lutten, Rosenstr. 2, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 01.…
9 IN 28/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), OT. Lutten, Rosenstr. 2, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 01.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 19.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 28/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), OT. Lutten, Rosenstr. 2, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des…
9 IN 28/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), OT. Lutten, Rosenstr. 2, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cloppenburg, 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 28/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), OT. Lutten, Rosenstr. 2, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme…
9 IN 28/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), OT. Lutten, Rosenstr. 2, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Rippe, Osterstraße 22, 49661 Cloppenburg, Tel.: 04471 9102-0, Fax: 04471 9102-22, E-Mail: info@dorissen-wedemeyer.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 25.375,24 EUR. Davon sind noch zu berichtigen die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie andere Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 450.961,85 EUR. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cloppenburg, Aktenzeichen 9 IN 28/22 zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Cloppenburg, 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 28/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), OT. Lutten, Rosenstr. 2, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Rippe festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind di…
9 IN 28/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), OT. Lutten, Rosenstr. 2, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Rippe festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.06.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 66,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 19 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 04.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 28/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), Eschstraße 37b, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung …
9 IN 28/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), Eschstraße 37b, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).
Die Abtretungsfrist endete mit dem 01.09.2025. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 06.11.2025
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