Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SIL Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 204942
EUID
DEP3210.HRB204942
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 81/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hanken
Kanzlei
hanken-insolvenzverwaltung
Adresse
Am Markt 9, 49685 Emstek
Telefon
04473 / 92 913 18
E-Mail
Termine & Fristen
Aufhebung
06.02.2024
Gläubigerversammlung
09.02.2024 , 10:00 Uhr
Gläubigerversammlung
28.03.2024 , 10:00 Uhr
Gläubigerversammlung
14.06.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
11.07.2025
Prüfungstermin
24.10.2025 , 09:50 Uhr
Schlusstermin
24.10.2025 , 10:00 Uhr
Aufhebung
16.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Arbeiten aller Art im Bereich des Gütertransports und der Logistik
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Hanken hat im Rahmen des Verfahrens unter anderem die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie die Zustimmung zur Schlussverteilung beantragt und durchgesetzt. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung über einen Vergleich mit der Volksbank Lastrup eG wurde zunächst für den 09.02.2024 anberaumt, jedoch am 06.02.2024 wieder aufgehoben. Im weiteren Verlauf wurden Termine zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen (u. a. Vergütungsvereinbarungen mit Rechtsanwälten) sowie ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen am 24.10.2025 bestimmt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen wurde zuletzt mit 1.705.289,01 EUR angegeben, bei einem verfügbaren Massebestand von 402.897,68 EUR. Das Verfahren ist am 16.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 81/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), ist am 16.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen …
9 IN 81/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), ist am 16.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin en…
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 22.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), vertr. d.: Alexander Sibert, An der Brake 56, 49685 Emstek, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 09.02.2024,…
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), vertr. d.: Alexander Sibert, An der Brake 56, 49685 Emstek, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 09.02.2024, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss eines Vergleiches mit der Volksbank Lastrup eG auf der Basis von 70.000,00 €.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 15.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), vertr. d.: Alexander Sibert, An der Brake 56, 49685 Emstek, (Geschäftsführer), wird der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung am 09.02.2024 um 10:00 Uhr aufgehoben.
Der Insol…
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), vertr. d.: Alexander Sibert, An der Brake 56, 49685 Emstek, (Geschäftsführer), wird der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung am 09.02.2024 um 10:00 Uhr aufgehoben.
Der Insolvenzverwalter bat mit Schreiben vom 03.02.2024 um Aufhebung des Termins, da die Volksbank Lastrup eG den Vergleich nicht abschließen will.
Amtsgericht Cloppenburg, 06.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), vertr. d.: Alexander Sibert, Wilhelm-Busch-Straße 15, 49685 Emstek, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, …
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), vertr. d.: Alexander Sibert, Wilhelm-Busch-Straße 15, 49685 Emstek, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 28.03.2024, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss eines Vergleiches mit der Volksbank Lastrup eG auf der Basis von 70.000,00 €.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 14.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 14.06.2024, 9:30 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.
Der Termin di…
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 14.06.2024, 9:30 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
" Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit exxternen Rechtsanwälten zur Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen.
" Abschluss von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsabschlüssen nach Ermessen des Insolvenzverwalters
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 11.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und d…
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cloppenburg, 02.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der In…
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Hanken, Am Markt 9, 49685 Emstek, Tel.: 04473 / 92 913 18, Fax: 04473 / 93 222 74, E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 402.897,68 EUR.
Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 1.696.073,01 EUR.
Amtsgericht Cloppenburg, 10.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
Freitag, 24.10.2025, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraß…
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
Freitag, 24.10.2025, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 02.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der In…
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Hanken, Am Markt 9, 49685 Emstek, Tel.: 04473 / 92 913 18, Fax: 04473 / 93 222 74, E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 1.705.289,01 €.
Der verfügbare Massebestand beträgt 402.897,68 €.
Amtsgericht Cloppenburg, 10.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
Freitag, 24.10.2025, 09:50 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49…
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
Freitag, 24.10.2025, 09:50 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Cloppenburg, 08.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hanken festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht …
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hanken festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 64,8 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.07.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 649.237,39 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Der Insolvenzverwalter macht einen Zuschlag in Höhe von 34,8 % für die Betriebsfortführung geltend. Dieser Zuschlag ist angemessen.
2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 5.545,13 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 35 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 34,8 % ergibt.
3. Weiterhin wird ein Zuschlag für die Anfechtungsansprüche in Höhe von 10 % beantragt. Ein Zuschlag ist dann gerechtfertigt, wenn die Bemühungen des Verwalters zur Feststellung der Voraussetzungen der Anfechtungsansprüche einen erheblichen Teil der Tätigkeit ausmachen. Da hier lediglich eine grobe Einschätzung vorgenommen wurde ist der Zuschlag in Höhe von 10 % angemessen.
4. Für die Sanierungsbemühungen macht der Verwalter einen Zuschlag in Höhe von 20 % geltend. Hier kommt es nicht auf den Erfolg der Sanierung, sondern lediglich auf die Bemühungen und die damit entstandene Mehrarbeit an. Im vorliegenden Fall wurde intensiv versucht das Unternehmen zu sanieren. Ein Zuschlag in Höhe von 20 % ist daher angemessen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 23.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hanken festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröf…
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hanken festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Der Insolvenzverwalter macht einen Abschlag in Höhe von 5 % geltend, da er als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war. Die Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 749,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 214 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 23.10.2025
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