Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Car Guard Systems GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 15691
EUID
DER2402.HRB15691
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 90/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Klepper und Partner
Kanzlei
Rechtsanwälte Klepper und Partner
Adresse
Grünstr. 16, 58095 Hagen
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
23.07.2020 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Car Guard Systems GmbH, Westfälische Str. 169 c, 44309 Dortmund (HRB 15691, Amtsgericht Dortmund), ist ein Termin für eine Gläubigerversammlung anberaumt. Der Termin dient der Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem ehemaligen Geschäftsführer, Herrn Jens Bergemann, sowie der Bergemann Vermögensverwaltungs UG & Co. KG zur umfassenden und abschließenden Erledigung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche. Die Gläubigerversammlung findet am 23.07.2026 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Sitzungssaal 3.201, statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 90/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 15691 eingetragenen Car Guard Systems GmbH, Westfälische Str. 169 c, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Bergmann, Röhrichtweg 12,…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 90/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 15691 eingetragenen Car Guard Systems GmbH, Westfälische Str. 169 c, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Bergmann, Röhrichtweg 12, 44263 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klepper und Partner, Grünstr. 16, 58095 Hagen
wird auf Antrag des Insolvenzverwalters gemäß §§ 74, 75 InsO der Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem ehemaligen Geschäftsführer, Herrn Jens Bergemann, sowie der Bergemann Vermögensverwaltungs UG & Co. KG zur umfassenden und abschließenden Erledigung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche
bestimmt auf
Donnerstag, 23.07.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
251 IN 90/22
Amtsgericht Dortmund, 17.06.2026
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