Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Caratum GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hauptstraße 398, 55743 Idar-Oberstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23490
EUID
DET2101V.HRB23490
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Idar-Oberstein
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingo Grünewald
Adresse
Hauptstraße 72, 55743 Idar-Oberstein
Telefon
06781 51640-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.06.2026 , 10:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung von Finanzdienstleistungen, Assekuranz, Immobilien, Finanzierungen und Investments und sämtliche mit diesen vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der Caratum GmbH ist am 05.06.2026 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 31/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Caratum GmbH, Vermittlung von Finanzdienstleistungen, Hauptstraße 398, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRB 23490), vertr. d.: Jörg Haferkorn, als GF der Caratum GmbH, Hauptstraße 398, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), ist am 05.06.2026 …
10 IN 31/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Caratum GmbH, Vermittlung von Finanzdienstleistungen, Hauptstraße 398, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRB 23490), vertr. d.: Jörg Haferkorn, als GF der Caratum GmbH, Hauptstraße 398, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), ist am 05.06.2026 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Hauptstraße 72, 55743 Idar-Oberstein, Tel.: 06781 51640-0, E-Mail: trier@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 05.06.2026
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