Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
First Beef GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Wilhelmstraße 3, 57518 Betzdorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 26627
EUID
DET2214V.HRB26627
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 40/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller
Adresse
Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf
Telefon
02741-93400
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.06.2026 , 13:05 Uhr
Abweisung mangels Masse
24.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist der Betrieb von Burger Restaurants.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der First Beef GmbH in Betzdorf ist am 10.06.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller bestellt. Am 24.06.2026 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Mit der Abweisung sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 40/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der First Beef GmbH, Wilhelmstraße 3, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRB 26627), vertr. d.: Oguzhan Saglam, Schützenstraße 14, 57518 Betzdorf, (Geschäftsführer), ist am 10.06.2026 um 13:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin ang…
11 IN 40/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der First Beef GmbH, Wilhelmstraße 3, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRB 26627), vertr. d.: Oguzhan Saglam, Schützenstraße 14, 57518 Betzdorf, (Geschäftsführer), ist am 10.06.2026 um 13:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller, Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf, Tel.: 02741-93400, Fax: 02741-934033 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 10.06.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 40/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der First Beef GmbH, Wilhelmstraße 3, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRB 26627), vertr. d.: Oguzhan Saglam, Schützenstraße 14, 57518 Betzdorf, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.06.2026 mangels Masse abgewiesen wo…
11 IN 40/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der First Beef GmbH, Wilhelmstraße 3, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRB 26627), vertr. d.: Oguzhan Saglam, Schützenstraße 14, 57518 Betzdorf, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.06.2026 sind am 24.06.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Betzdorf eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Betzdorf an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 24.06.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 40/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin First Beef GmbH, Wilhelmstraße 3, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRB 26627), vertr. d.: Oguzhan Saglam, Schützenstraße 14, 57518 Betzdorf, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung…
11 IN 40/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin First Beef GmbH, Wilhelmstraße 3, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRB 26627), vertr. d.: Oguzhan Saglam, Schützenstraße 14, 57518 Betzdorf, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.06.2026 am 24.06.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 24.06.2026
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