Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 735643

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Insolvenzprofil

carbonauten GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 735643
EUID
DEB8537.HRB735643

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Aalen
Aktenzeichen
4 IN 519/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Markus Fröhlich
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Am alten Donaubad 2, 89231 Neu-Ulm
Telefon
0711 25299560
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.10.2026 , 14:45 Uhr

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Aalen hat am 07.10.2026 um 14:45 Uhr im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der carbonauten GmbH vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die carbonauten GmbH, mit Sitz in Giengen und vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Becker, ist Schuldnerin. Der Geschäftszweck umfasst den Handel und die Herstellung von Pflanzenkohle sowie Anlagen zur Produktion von Pflanzenkohle, die Beteiligung an anderen Unternehmen, das Management von Unternehmen sowie den Betrieb von Energieanlagen und die Beratung im Bereich Gutachten und Marketing. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Fröhlich aus Neu-Ulm bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird. Der Schuldnerin ist es verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten zu eröffnen. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie werden aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und diese auf Verlangen herauszugeben. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Aalen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

4 IN 519/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. carbonauten GmbH, Riedstr. 40 /1, 89537 Giengen, vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Becker Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 735643 - Schuldnerin - Geschäftszweck: Der Hand…

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