Vorläufige Maßnahmen Nordrhein-Westfalen HRB 24241

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

CargoDrive Logistik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Düsseldorfer Straße 25, 40667 Meerbusch
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 24241
Stammkapital
50.000,00 EUR
EUID
DER1102.HRB24241

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 184/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Mark Steh
Adresse
Büttger Straße 13, 41460 Neuss

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.09.2026 , 17:10 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Durchführung von Transport- und Logistikdienstleistungen, insbesondere Klein- und Schwertransporte (LKW), Vermietung von Fahrzeugen, Durchführung von Abschleppdiensten sowie Organisation und Weitergabe von Transporttouren. Das Unternehmen kann zusätzlich damit zusammenhängende Dienstleistungen anbieten, einschließlich Lagerung, Vermittlung und Subunternehmerleistungen.

Wirtschaftszweig

Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Güterkraftverkehr
Nebenbranche
Vermietung & Leasing
Geschäftstätigkeit
Durchführung von LKW-Transporten, Abschleppdiensten sowie Vermietung von Fahrzeugen und Organisation von Transporttouren

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 17.09.2026 um 17:10 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CargoDrive Logistik GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 24241 eingetragen und hat ihren Sitz in Meerbusch. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mark Steh aus Neuss bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 184/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 24241 eingetragenen CargoDrive Logistik GmbH, Düsseldorfer Straße 25, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kjetil Andersson, …

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