Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Carl Lucht Bauunternehmung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Im Winkel 4, 67547 Worms
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 10593
EUID
DET2304V.HRB10593
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Worms, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
19 IN 9/11
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Alfred H. Jany
Rolle
Verfahrensbevollmächtigter
Adresse
Richard-Wagner-Str. 13, 67549 Worms
Termine & Fristen
Aufhebung
28.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von Bauwerken, Hoch- und Tiefbauten, sowie Ingenieurbauten aller Art und die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch andere Erzeugnisse herzustellen und andere Dienstleistungen jeder Art auszuführen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carl Lucht Bauunternehmung GmbH ist nach Abhaltung des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Amtsgericht Worms hat mit Beschluss vom 28.07.2026 unter dem Aktenzeichen 19 IN 9/11 die Aufhebung des Verfahrens angeordnet. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
19 IN 9/11
28.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Carl Lucht Bauunternehmung GmbH,
Im Winkel 4, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 10593),
vertreten durch:
Gabriele Jany, Richard-Wagner-Str. 13, 67549 Worms, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Alfred…
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
19 IN 9/11
28.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Carl Lucht Bauunternehmung GmbH,
Im Winkel 4, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 10593),
vertreten durch:
Gabriele Jany, Richard-Wagner-Str. 13, 67549 Worms, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Alfred H. Jany, Richard-Wagner-Str. 13, 67549 Worms,
wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Worms ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts: govapp_16417973158617710649122712873785.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Worms, den 28.07.2026
- Insolvenzgericht -
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