Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Carlstadt Suites. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 100285
EUID
DER1101.HRB100285
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 188/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Marco Kuhlmann
Adresse
Zollstockgürtel 59, 50969 Köln
Termine & Fristen
Eröffnung
09.10.2025 , 13:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.11.2025
Einsicht Unterlagen
04.12.2025
Prüfungstermin
18.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carlstadt Suites GmbH mit Sitz in Bergisch Gladbach ist am 09.10.2025 um 13:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Verfahren 505 IN 188/25 und 505 IN 189/25 sind unter Führung des ersten Aktenzeichens miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Marco Kuhlmann bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 27.11.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.12.2025. Die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.12.2025 in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 188/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100285 eingetragenen Carlstadt Suites. GmbH, Voiswinkeler Straße 67, 51467 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Breidenbach,
wird wegen Zahlungsun…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 188/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100285 eingetragenen Carlstadt Suites. GmbH, Voiswinkeler Straße 67, 51467 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Breidenbach,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.10.2025, um 13:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zugleich werden die Verfahren 505 IN 188/25 und 505 IN 189/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Marco Kuhlmann, Zollstockgürtel 59, 50969 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 188/25
Düsseldorf, 09.10.2025
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