Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CARO2 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Markt 6, 48282 Emsdetten
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 10614
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2706.HRB10614
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
81 IN 2/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.01.2025 , 12:30 Uhr
Eröffnung
01.03.2025 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.04.2025
Berichtstermin
29.04.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
29.04.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag
09.01.2026
Prüfungsstichtag
06.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und der Handel von Textilien und dazugehörigen Accessoires.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Textil, Mode & Leder
Subbranche
Textilherstellung
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Herstellung und Handel von Textilien und dazugehörigen Accessoires
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARO2 GmbH ist am 01.03.2025 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 10.01.2025. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Lukas Kahl ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist am 29.04.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Münster angesetzt. In diesem Rahmen sollen unter anderem die Person des Insolvenzverwalters bestätigt sowie der Gläubigerausschuss eingesetzt werden. Zudem sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen (lfd. Nr. 33 bis 39) in einem schriftlichen Prüfverfahren zu prüfen, wobei der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin der 09.01.2026 ist.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARO2 GmbH ist am 01.03.2025 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 10.01.2025 bei Gericht eingegangen. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 10.01.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Lukas Kahl zum vor…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARO2 GmbH ist am 01.03.2025 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 10.01.2025 bei Gericht eingegangen. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 10.01.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Lukas Kahl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 08.04.2025. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin ist für den 29.04.2025 um 10:00 Uhr angesetzt. In diesem Rahmen sollen unter anderem der Gläubigerausschuss eingesetzt und über besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden. Die Anmeldungsunterlagen sind ab dem 15.04.2025 zur Einsicht niedergelegt. Zudem wird im Nachgang ein schriftliches Prüfungsverfahren für nachträglich angemeldete Forderungen (lfd. Nr. 33 bis 39) durchgeführt, wobei der Prüfungsstichtag der 09.01.2026 ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARO2 GmbH ist am 01.03.2025 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 10.01.2025. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 10.01.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Lukas Kahl zum vorläufigen I…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARO2 GmbH ist am 01.03.2025 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 10.01.2025. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 10.01.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Lukas Kahl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endete am 08.04.2025. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 29.04.2025 um 10:00 Uhr angesetzt worden. Zudem sind nachträgliche Prüfungsverfahren für bestimmte Forderungsnummern angeordnet worden, wobei die entsprechenden Prüfungsstichtage der 09.01.2026 und der 06.08.2026 sind.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARO2 GmbH ist am 01.03.2025 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 10.01.2025. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Lukas Kahl ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete a…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARO2 GmbH ist am 01.03.2025 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 10.01.2025. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Lukas Kahl ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 08.04.2025. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, einschließlich Berichtstermin und Prüfungstermin, war für den 29.04.2025 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; der entsprechende Prüfungsstichtag ist der 09.01.2026. Eine weitere Forderung (lfd. Nr. 40) wird ebenfalls im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 06.08.2026 ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde am 06.09.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 2/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10614 eingetragenen CARO2 GmbH, Am Markt 6, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Vietmeier, Am Markt 6, 48282 Emsdetten
sollen …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 2/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10614 eingetragenen CARO2 GmbH, Am Markt 6, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Vietmeier, Am Markt 6, 48282 Emsdetten
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 33 bis 39 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt.
81 IN 2/25
Amtsgericht Münster, 12.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 2/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10614 eingetragenen CARO2 GmbH, Am Markt 6, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Vietmeier, Am Markt 6, 48282 Emsdetten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit un…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 2/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10614 eingetragenen CARO2 GmbH, Am Markt 6, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Vietmeier, Am Markt 6, 48282 Emsdetten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2025, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Lukas Kahl, Adalbertstraße 8, 48565 Steinfurt, Telefon: 02552/638710, Fax: 025526387111.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 29.04.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
81 IN 2/25
Amtsgericht Münster, 01.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 2/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10614 eingetragenen CARO2 GmbH, Am Markt 6, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Vietmeier, Am Markt 6, 48282 Emsdett…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 2/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10614 eingetragenen CARO2 GmbH, Am Markt 6, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Vietmeier, Am Markt 6, 48282 Emsdetten
ist am 10.01.2025, um 12:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Lukas Kahl, Adalbertstraße 8, 48565 Steinfurt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
81 IN 2/25
Amtsgericht Münster, 10.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 2/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10614 eingetragenen CARO2 GmbH, Am Markt 6, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Vietmeier, Am Markt 6, 48282 Emsdetten
wird an…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 2/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10614 eingetragenen CARO2 GmbH, Am Markt 6, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Vietmeier, Am Markt 6, 48282 Emsdetten
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 40 der Tabelle wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt.
81 IN 2/25
Amtsgericht Münster, 21.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 2/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10614 eingetragenen CARO2 GmbH, Am Markt 6, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Vietmeier, Am Markt 6, 48282 Emsdetten
Verfahr…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 2/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10614 eingetragenen CARO2 GmbH, Am Markt 6, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Vietmeier, Am Markt 6, 48282 Emsdetten
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Alpmann Fröhlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Lukas Kahl, Heuerlandstraße 33, 48565 Steinfurt wie folgt festgesetzt:
Vergütung und Zuschläge § 3 InsVV X EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X EUR
Zwischensumme X EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von X EUR X EUR
Endbetrag X EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 10.01.2025 bis zum 01.03.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 148.655,97 EUR. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.06.2026 verwiesen.
Wie aus dem Antrag bereits zu entnehmen ist, hat der vorläufige Verwalter ausgeführt, dass er sich auch während des Eröffnungsverfahrens bereits mit den Aus- und Absonderungsrechten erheblich zu befassen hatte. Der vollständige Warenbestand der Schuldnerin war offenbar sicherungsübereignet. Die Prüfung der Fortführungsmöglichkeiten, aber auch die Fortführung selbst bedingte in soweit auch die Prüfung der Sicherungsrechte und etwaige Verwertungs- und Erlösabreden.
Der vorläufige Verwalter hat hier sodann im Rahmen der gesetzlichen Regelungen über die Vergütung des vorläufigen Verwalters die Grundvergütung in Höhe von 25 % geltend gemacht.
Darüber hinaus wurden Zuschläge im Volumen von 63,25 % in Ansatz gebracht.
Hier ist u.a. die Betriebsfortführung, aber auch die Bemühung um eine Sanierung des Betriebes, die Insolvenzgeldvorfinanzierung und ein Zuschlag für mehrere Standorte zu nennen. Auf die Einzelheiten im Antrag kann hingewiesen werden. Aus gerichtlicher Sicht ist aufgrund der Höhe der insoweit zu berechnenden Einzelzuschlagsbeträge nicht von einer unangemessenen Erhöhung auszugehen.
Der Antrag ist also im Ergebnis nicht zu beanstanden.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B eingesehen werden.
81 IN 2/25
Amtsgericht Münster, 06.09.2026
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