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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Bonn hat am 22.06.2026 um 15:49 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der carrisma GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 3945, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Pantlen bestellt worden. Die Schuldnerin ist berechtigt, Verfügungen über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu treffen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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