Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ETE UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hubertusweg 7, 53902 Bad Münstereifel
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 25816
Stammkapital
500,00 EUR
EUID
DER3201.HRB25816
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 66/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jochen Müller
Adresse
Zum Markt 10, 53894 Mechernich
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
15.11.2023
Frist zur Stellungnahme
24.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Beratung und Betreuung beim Kauf und Verkauf von Immobilien, - die Beratung bei Bauprojekten, - die Beschaffung von Aufträgen im Baubereich, - Hilfe bei Kapitalbeschaffung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Immobilienmakler
Geschäftstätigkeit
Beratung und Betreuung beim Kauf und Verkauf von Immobilien sowie bei Bauprojekten und Kapitalbeschaffung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETE UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Bonn anhängig. Der Insolvenzverwalter hat die Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 - 210 InsO erstattet, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig ist. Das Verfahren ist aufgrund der Masseunzulängigkeit eingestellt worden (§ 211 InsO). Die Schuldnerin hat einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. Beteiligte hatten Gelegenheit, bis zum 24.08.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Für die Schlussverteilung stehen Gläubigerforderungen in Höhe von 80.559,53 EUR fest, wovon ein Verteilungsbetrag von 11.396,80 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETE UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 97 IN 66/23 geführt. Am 15.11.2023 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO), woraufhin das Verfahren eingestellt wurde. Die Schuld…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETE UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 97 IN 66/23 geführt. Am 15.11.2023 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO), woraufhin das Verfahren eingestellt wurde. Die Schuldnerin hat Restschuldbefreiung beantragt. Im weiteren Verlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 80.559,53 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 11.396,80 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis wurde auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn niedergelegt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 24.08.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Der Vergütungsantrag des Verwalters wurde geprüft und festgesetzt. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzung sind innerhalb von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25816 eingetragenen ETE UG (haftungsbeschränkt), Hubertusweg 7, 53902 Bad Münstereifel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lidia Engels, Hubertusweg 7, 53902 Bad Mün…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25816 eingetragenen ETE UG (haftungsbeschränkt), Hubertusweg 7, 53902 Bad Münstereifel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lidia Engels, Hubertusweg 7, 53902 Bad Münstereifel
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 80.559,53 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 11.396,80 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
97 IN 66/23
Amtsgericht Bonn, 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25816 eingetragenen ETE UG (haftungsbeschränkt), Hubertusweg 7, 53902 Bad Münstereifel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lidia Engels, Hubertusweg 7, 53902 Bad Mün…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25816 eingetragenen ETE UG (haftungsbeschränkt), Hubertusweg 7, 53902 Bad Münstereifel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lidia Engels, Hubertusweg 7, 53902 Bad Münstereifel
ist am 15.11.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Die Schuldnerin hat Restschuldbefreiung beantragt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
24.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Verzeichnis der Massegläubiger sowie das Schlussverzeichnis liegen mit der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und dem gerichtlichen Prüfvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) aus.
97 IN 66/23
Amtsgericht Bonn, 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25816 eingetragenen ETE UG (haftungsbeschränkt), Hubertusweg 7, 53902 Bad Münstereifel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lidia Engels, Hubertusweg 7, 53902 Bad Mün…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25816 eingetragenen ETE UG (haftungsbeschränkt), Hubertusweg 7, 53902 Bad Münstereifel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lidia Engels, Hubertusweg 7, 53902 Bad Münstereifel
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jochen Müller, Zum Markt 10, 53894 Mechernich
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 02.10.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von xxx Gläubigern auf xxx EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 15.06.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .
97 IN 66/23
Amtsgericht Bonn, 31.08.2026
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