Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Casa Nova Gastronomie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 163875
EUID
DEK1101.HRB163875
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 381/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.11.2024 , 11:13 Uhr
Eröffnung
01.02.2025 , 13:51 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.03.2025
Berichtstermin
30.04.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
30.04.2025 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Casa Nova Gastronomie GmbH mit Sitz in Hamburg ist am 01.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 28.0erm3.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 30.04.2025 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Hamburg statt. Im Rahmen dieser Versammlung soll unter anderem über die Veräußerung des Geschäftsbetriebs an Herrn Marcello Calabretta oder einen von ihm zu benennenden Rechtsträger beschlossen werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Casa Nova Gastronomie GmbH ist am 01.02.2025 um 13:51 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 15.11.2024 bei Gericht eingegangen. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 27.11.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Casa Nova Gastronomie GmbH ist am 01.02.2025 um 13:51 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 15.11.2024 bei Gericht eingegangen. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 27.11.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist derselbe Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.03.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 30.04.2025 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. In diesem Rahmen soll unter anderem über die Veräußerung des Geschäftsbetriebs an Herrn Marcello Calabretta sowie über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 381/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163875 eingetragenen Casa Nova Gastronomie GmbH, Hofweg 22, 22085 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roberto Calabretta,
Geschäftszweig: Betrieb von gastronomischen Unt…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 381/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163875 eingetragenen Casa Nova Gastronomie GmbH, Hofweg 22, 22085 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roberto Calabretta,
Geschäftszweig: Betrieb von gastronomischen Unternehmungen, Bewirtung und Belieferung von Gästen mit Speisen und Getränken, Herstellung und Verkauf von Speisen und Getränken, Ausrichten von Feiern und Events.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2025, um 13:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 30.04.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über folgende Punkte
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), hier insbesondere:
- die Gläubigerversammlung stimmt der Veräußerung des Geschäftsbetriebs und der zugehörigen Betriebsgrundlagen an Herrn Marcello Calabretta oder einen noch von ihm zu benennenden Rechtsträger zu,
- die Gläubigerversammlung ermächtigt den Insolvenzverwalter, mit Anfechtungsgegnern und wegen möglicher Haftungsansprüche mit dem Geschäftsführer angemessene Vergleiche unter Berücksichtigung der Prozessrisiken und der wirtschaftlichen Verhältnisse des jeweiligen Anspruchsgegners zu schließen.
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 381/24
Amtsgericht Hamburg, 01.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 381/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163875 eingetragenen Casa Nova Gastronomie GmbH, Hofweg 22, 22085 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roberto Calabretta
Geschäftszwe…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 381/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163875 eingetragenen Casa Nova Gastronomie GmbH, Hofweg 22, 22085 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roberto Calabretta
Geschäftszweig: Betrieb von gastronomischen Unternehmungen, Bewirtung und Belieferung von Gästen mit Speisen und Getränken, Herstellung und Verkauf von Speisen und Getränken, Ausrichten von Feiern und Events.
ist am 27.11.2024, um 11:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 381/24
Amtsgericht Hamburg, 27.11.2024
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