Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
C.A.S.A. Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Oststraße 22, 40211 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 69943
Stammkapital
25.002,00 EUR
EUID
DER1101.HRB69943
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 138/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens
Adresse
Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
14.11.2024 , 08:59 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.01.2025
Einsichtnahme
09.01.2025
Prüfungstermin
23.01.2025
Masseunzulänglichkeit
12.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Projektentwicklung und Consulting in der Immobilienbranche, der Handel mit Immobilien, sowie deren Vermietung sowie der Handel mit Baustoffen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Projektentwicklung & Bauträger
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Projektentwicklung und Consulting in der Immobilienbranche, Handel mit Immobilien und Baustoffen sowie Vermietung
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der C.A.S.A. Projektentwicklungsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69943, ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 InsO eingegangen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C.A.S.A. Projektentwicklungsgesellschaft mbH ist am 14.11.2024 um 08:59 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 02.01.2025. Der Sti…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C.A.S.A. Projektentwicklungsgesellschaft mbH ist am 14.11.2024 um 08:59 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 02.01.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 23.01.2025, an dem auch die Einsichtnahme der Unterlagen ab dem 09.01.2025 begann. Später ist Masseunzulänglichkeit festgestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 138/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69943 eingetragenen C.A.S.A. Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Oststr. 22, 40211 Düsseldorf, Zustellungsasnchrift:. Immelmannstr. 117, 41064 Mönchengladbach, ge…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 138/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69943 eingetragenen C.A.S.A. Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Oststr. 22, 40211 Düsseldorf, Zustellungsasnchrift:. Immelmannstr. 117, 41064 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Fischmann,
ist am 12.09.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
503 IN 138/24
Amtsgericht Düsseldorf, 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 138/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69943 eingetragenen C.A.S.A. Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Oststr. 22, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Fischmann,
wird wegen Zahlungs…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 138/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69943 eingetragenen C.A.S.A. Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Oststr. 22, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Fischmann,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.11.2024, um 08:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.01.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
503 IN 138/24
Düsseldorf, 14.11.2024
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