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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Erbringung von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen gem. SGB V, SGB XI und SGB XII als ambulanter Pflegedienst, Erbringung von Hauswirtschafts- und allgemeinen pflegebezogenen Unterstützungsdienstleistungen, Beschaffung, Anmietung und Vermietung von Wohnraum für ambulant betreute Wohngemeinschaften (wie z.B. sogenannte "Senioren- WGs" oder "Demenz-WGs") sowie Erbringung von immobilienbezogenen Dienstleistungen, soweit diese keiner besonderen gewerberechtlichen Erlaubnis bedürfen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft betreibt teilweise erlaubnispflichtige Geschäfte, die erst nach Erteilung der behördlichen Erlaubnis begonnen werden.
Das Amtsgericht Essen hat am 13.08.2026 um 19:39 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Casacura Pflegedienst AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15329, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft erbringt Pflege- und Betreuungsdienstleistungen als ambulanter Pflegedienst. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer aus Marl bestellt. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen des Schuldners über sein Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an den Schuldner zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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