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Insolvenzprofil
Casaneo Modernisierungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRA 205672
EUID
DEP2716.HRA205672
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 14/26
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung des Antrags
01.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Casaneo Modernisierungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist am 01.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 14/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Casaneo Modernisierungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Trinidadstraße 32, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 205672), vertr. d.: 1. Casaneo Verwaltungs UG (Haftungsbeschränkt), Trinidadstraße 32, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende…
11 IN 14/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Casaneo Modernisierungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Trinidadstraße 32, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 205672), vertr. d.: 1. Casaneo Verwaltungs UG (Haftungsbeschränkt), Trinidadstraße 32, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Sebastian Fast, Oderstraße 10, 27356 Rotenburg (Wümme), (Geschäftsführer), 1.2. Christian Rettig, Horstweg 15a, 27386 Bothel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Walsrode eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 01.04.2026
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