Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Casantonio GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bergerstraße 191, 60385 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 114157
EUID
DEM1201.HRB114157
Insolvenzgericht
Gericht
Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 89/22 C-17-7
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Kacin Cizik
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.03.2026
Widerspruchsfrist Ende
16.03.2026
Einwendungsfrist Ende
24.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gastronomiebetrieb
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Casantonio GmbH ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzgericht hat die Prüfung der bis zum 02.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Casantonio GmbH ist anhängig. Zunächst wurde für die vorläufige Insolvenzverwalterin eine Vergütung sowie Auslagen festgesetzt, wobei aufgrund der engmaschigen Betriebsfortführung und Sanierungsvorbereitung ein erhöhter Bruchteil von 35% angewendet wurde. Im weiteren Verlauf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Casantonio GmbH ist anhängig. Zunächst wurde für die vorläufige Insolvenzverwalterin eine Vergütung sowie Auslagen festgesetzt, wobei aufgrund der engmaschigen Betriebsfortführung und Sanierungsvorbereitung ein erhöhter Bruchteil von 35% angewendet wurde. Im weiteren Verlauf wurden Forderungen geprüft; bis zum 02.03.2026 nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen sind Gegenstand der Prüfung im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 16.03.2026 besteht. Zudem wurde die Vergütung der endgültigen Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung festgesetzt. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung. Der verfügbare Massebestand beträgt 101.581,65 EUR abzüglich Kosten, während festgestellte Forderungen in Höhe von 728.179,02 EUR vorliegen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung können Einwendungen bis zum 24.08.2026 erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 89/22 C-17-7 In dem Insolvenzverfahren Casantonio GmbH, Bergerstraße 191, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114157), vertreten durch: Kacin Cizik, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 02.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im…
810 IN 89/22 C-17-7 In dem Insolvenzverfahren Casantonio GmbH, Bergerstraße 191, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114157), vertreten durch: Kacin Cizik, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 02.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 89/22 C-17-7 In dem Insolvenzverfahren Casantonio GmbH, Bergerstraße 191, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114157), vertreten durch: Kacin Cizik, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
…
810 IN 89/22 C-17-7 In dem Insolvenzverfahren Casantonio GmbH, Bergerstraße 191, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114157), vertreten durch: Kacin Cizik, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 47.475,61 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufigen Insolvenzverwalterin in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der engmaschigen Betriebsfortführung und der Vorbereitung der Sanierung die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 10% auf insgesamt 35%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
n dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Casantonio GmbH, Berger Straße 191, 60385 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 101.581,65 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten. Zur Insolvenztabelle wurden festge…
n dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Casantonio GmbH, Berger Straße 191, 60385 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 101.581,65 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten. Zur Insolvenztabelle wurden festgestellt 728.179,02 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Insolvenzgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 810 IN 89/22 C-17-7, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 89/22 C-17-7: In dem Insolvenzverfahren Casantonio GmbH, Bergerstraße 191, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114157), vertr. d.: Kacin Cizik, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Um…
810 IN 89/22 C-17-7: In dem Insolvenzverfahren Casantonio GmbH, Bergerstraße 191, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114157), vertr. d.: Kacin Cizik, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 126.289,66 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 89/22 C-17-7 In dem Insolvenzverfahren Casantonio GmbH, Bergerstraße 191, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114157), vertreten durch: Kacin Cizik, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der I…
810 IN 89/22 C-17-7 In dem Insolvenzverfahren Casantonio GmbH, Bergerstraße 191, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114157), vertreten durch: Kacin Cizik, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 24.08.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 02.07.2026
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