Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
(1) Beratung von Mandanten in Rechtsangelegenheiten. Dies erfolgt durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, deren Ausführung durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen erfolgt, oder aber in Zusammenarbeit der Gesellschaft mit freiberuflich tätigen, ebenfalls zugelassenen Rechtsanwälten oder Rechtsanwältinnen als Dienstleister der Gesellschaft. Die Beratung erfolgt unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung des den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen auferlegten Berufsrechts. (2) Der Gesellschaft angetragene Strafverteidigungsmandate sowie sonstige Mandate, die durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nur persönlich wahrgenommen werden können, werden im Innenverhältnis von dem jeweiligen Berufsträger eigenverantwortlich wahrgenommen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CASTLE Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 04.12.2025 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Bekanntmachung am 12.12.2025 veröffentlicht.
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