Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CB Produktdesign GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zum Wasserberg 11, 33154 Salzkotten
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 15945
EUID
DER2809.HRB15945
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 224/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Christian Schmadel
Adresse
Zum Aakhof, 59590 Geseke
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
15.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Montage und Vertrieb von eigenen Produkten sowie Im- und Export
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CB Produktdesign GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Schlussrechnung eingereicht. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Laut Schlussrechnung steht ein Bestand in Höhe von 19.946,37 Euro zur Verfügung, der sich noch um Verwaltervergütung, Auslagen und Gerichtskosten vermindert. Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger in Höhe von 27.270,66 Euro wird eine Quote von ca. 20,64 % gezahlt. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht beim Amtsgericht Paderborn aus. Bisher unbekannte Massegläubiger wurden aufgefordert, sich binnen zwei Wochen nach Veröffentlichung zu melden. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 15.05.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 224/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15945 eingetragenen CB Produktdesign GmbH, Zum Wasserberg 11, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmadel, Zum Aakhof, 59590 Ges…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 224/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15945 eingetragenen CB Produktdesign GmbH, Zum Wasserberg 11, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmadel, Zum Aakhof, 59590 Geseke
wurde die Schlussrechnung eingereicht, so dass mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung stattfindet. Es steht laut Schlussrechnung ein Bestand in Höhe von € 19.946,37 zur Verfügung. Dieser Bestand vermindert sich noch um die festzusetzende Verwaltervergütung nebst Auslagen sowie restierende Gerichtskosten. Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von € 27.270,66 wird eine Quote von ca. 20,64 % gezahlt werden. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 InsO liegt zur Einsicht der Beteiligten beim Amtsgericht Paderborn, Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, aus.
Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung bei dem Insolvenzverwalter zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190,191 InsO.
2 IN 224/22
Amtsgericht Paderborn, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 224/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15945 eingetragenen CB Produktdesign GmbH, Zum Wasserberg 11, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmadel, Zum Aakhof, 59…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 224/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15945 eingetragenen CB Produktdesign GmbH, Zum Wasserberg 11, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmadel, Zum Aakhof, 59590 Geseke
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
15.05.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 224/22
Amtsgericht Paderborn, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 224/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15945 eingetragenen CB Produktdesign GmbH, Zum Wasserberg 11, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmadel, Zum Aakhof, 59590 Ges…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 224/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15945 eingetragenen CB Produktdesign GmbH, Zum Wasserberg 11, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmadel, Zum Aakhof, 59590 Geseke
wurde die Schlussrechnung eingereicht, so dass mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung stattfindet. Es steht laut Schlussrechnung ein Bestand in Höhe von € 19.946,37 zur Verfügung. Dieser Bestand vermindert sich noch um die festzusetzende Verwaltervergütung nebst Auslagen sowie restierende Gerichtskosten. Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von € 27.270,66 wird eine Quote von ca. 20,64 % gezahlt werden. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 InsO liegt zur Einsicht der Beteiligten beim Amtsgericht Paderborn, Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, aus.
Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung bei dem Insolvenzverwalter zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190,191 InsO.
2 IN 224/22
Amtsgericht Paderborn, 26.01.2026
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