Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CCC Care Concepts Company GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 271649
EUID
DEF1103R.HRB271649
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 1177/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.02.2025 , 13:00 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.04.2025 , 16:00 Uhr
Eröffnung
01.05.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.06.2025
Berichtstermin
25.07.2025 , 11:05 Uhr
Prüfungstermin
25.07.2025 , 11:05 Uhr
Masseunzulänglichkeit
03.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CCC Care Concepts Company GmbH, Am Spreebord 9, 10589 Berlin, sind vorläufige Maßnahmen angeordnet. Am 17.02.2025 wurde zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage die Anordnung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sowie die Bestellung von Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus zum vorläufigen Insolvenzverwalter getroffen. Das Verfahren ist am 01.05.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 27.05.2025. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 25.07.2025 anberaumt. Am 03.09.2025 hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CCC Care Concepts Company GmbH ist am 01.05.2025 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen wurden bereits am 17.02.2025 angeordnet, wobei Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CCC Care Concepts Company GmbH ist am 01.05.2025 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen wurden bereits am 17.02.2025 angeordnet, wobei Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 23.04.2025 ist der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.06.2025 anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind für den 25.07.2025 anberaumt. Später hat der Insolvenzverwalter am 03.09.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 1177/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CCC Care Concepts Company GmbH, Am Spreebord 9, 10589 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Tobias
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 271649
Geschäftszweig: Verwaltung und Führung von Unternehmen un…
3615 IN 1177/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CCC Care Concepts Company GmbH, Am Spreebord 9, 10589 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Tobias
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 271649
Geschäftszweig: Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben als Holdinggesellschaft
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2025 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus
Rankestraße 33, 10789 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 25.07.2025, 11:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 25.07.2025, 11:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 1177/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CCC Care Concepts Company GmbH,
Am Spreebord 9, 10589 Berlin,
vertr.d.d. Geschäftsführer
- Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregister, Register-Nr.: HRB 271649
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 03.09.2025 angezeigt, dass Ma…
3615 IN 1177/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CCC Care Concepts Company GmbH,
Am Spreebord 9, 10589 Berlin,
vertr.d.d. Geschäftsführer
- Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregister, Register-Nr.: HRB 271649
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 03.09.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 1177/25
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In dem Verfahren über den Antrag
CCC Care Concepts Company GmbH, Am Spreebord 9, 10589 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Tobias
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 271649
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene V…
3615 IN 1177/25
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In dem Verfahren über den Antrag
CCC Care Concepts Company GmbH, Am Spreebord 9, 10589 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Tobias
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 271649
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 17.02.2025 um 13:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus
Rankestraße 33, 10789 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 1177/25
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In dem Verfahren über den Antrag
CCC Care Concepts Company GmbH, Am Spreebord 9, 10589 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Tobias
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 271649
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene V…
3615 IN 1177/25
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In dem Verfahren über den Antrag
CCC Care Concepts Company GmbH, Am Spreebord 9, 10589 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Tobias
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 271649
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 23.04.2025 um 16:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, Rankestraße 33, 10789 Berlin,über.
2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 17.02.2025 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstige Anordnungen fort.
3. Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen (Unterbrechung von gerichtlich anhängigen Zivilrechtstreitigkeiten).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.04.2025
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