Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CCC Süd GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 271915
EUID
DEF1103R.HRB271915
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3615 IN 1179/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.02.2025 , 13:00 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.04.2025 , 16:00 Uhr
Eröffnung
01.05.2025 , 12:00 Uhr
Berichtstermin
30.05.2025 , 11:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.07.2025
Prüfungstermin
22.08.2025 , 11:05 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CCC Süd GmbH sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 17.02.2025 wurde zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage die Anordnung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt und Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist am 01.05.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.07.2025 schriftlich anzumelden. Ein Berichtstermin zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrages zur Veräußerung des Geschäftsbetriebes findet am 30.05.2025 statt. Ein Prüfungstermin ist für den 22.08.2025 anberaumt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CCC Süd GmbH ist am 01.05.2025 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Sicherungsmaßnahmen wurden bereits im Februar und April 2025 angeordnet, wobei Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverw…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CCC Süd GmbH ist am 01.05.2025 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Sicherungsmaßnahmen wurden bereits im Februar und April 2025 angeordnet, wobei Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Insolvenzgläubiger haben Forderungen bis zum 23.07.2025 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 30.05.2025 anberaumt, der Prüfungstermin findet am 22.08.2025 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 1179/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CCC Süd GmbH, eingetragene Geschäftsanschrift: Stollbeckstraße 1, 72513 Hettingen,
Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: c/o CCC Care Concepts GmbH, Am Spreebord 9, 10589 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Härlen
Registergericht: Amtsg…
3615 IN 1179/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CCC Süd GmbH, eingetragene Geschäftsanschrift: Stollbeckstraße 1, 72513 Hettingen,
Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: c/o CCC Care Concepts GmbH, Am Spreebord 9, 10589 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Härlen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 271915
Geschäftszweig: Ambulante und stationäre Intensivpflege
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2025 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus
Rankestraße 33, 10789 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters,
vorliegend: Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrages zur Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Zuge einer sanierenden Übertragung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 30.05.2025, 11:15 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 22.08.2025, 11:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 1179/25
In dem Verfahren über den Antrag
CCC Süd GmbH, Stollbeckstraße 1, 72513 Hettingen, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Härlen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 271915
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschlu…
3615 IN 1179/25
In dem Verfahren über den Antrag
CCC Süd GmbH, Stollbeckstraße 1, 72513 Hettingen, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Härlen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 271915
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 17.02.2025 um 13:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus
Rankestraße 33, 10789 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 1179/25
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In dem Verfahren über den Antrag
CCC Süd GmbH, Stollbeckstraße 1, 72513 Hettingen, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Härlen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 271915
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Besch…
3615 IN 1179/25
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In dem Verfahren über den Antrag
CCC Süd GmbH, Stollbeckstraße 1, 72513 Hettingen, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Härlen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 271915
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 23.04.2025 um 16:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, Rankestraße 33, 10789 Berlin,über.
2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 17.02.2025 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstige Anordnungen fort.
3. Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen (Unterbrechung von gerichtlich anhängigen Zivilrechtstreitigkeiten).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.04.2025
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