Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
C&D Planen und Bauen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 18744
EUID
DER2108.HRB18744
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 455/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Bagh
Adresse
Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen
Termine & Fristen
Eröffnung
15.07.2024 , 18:22 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.08.2024
Einsichtnahme Unterlagen
20.08.2024
Prüfungstermin
04.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C&D Planen und Bauen UG (haftungsbeschränkt) ist am 15.07.2024 um 18:22 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin sowie zweier Gläubiger. Zugleich wurden die Verfahren 43 IN 455/24, 43 IN 634/23 und 43 IN 376/24 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Bagh ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.08.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 04.09.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten einreichen. Die Unterlagen zur Einsicht werden ab dem 20.08.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 455/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 18744 eingetragenen C&D Planen und Bauen UG (haftungsbeschränkt), Schürbusch 6, 32139 Spenge, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ceylan Mutlu
Geschäftszweig: Die Durchführung …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 455/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 18744 eingetragenen C&D Planen und Bauen UG (haftungsbeschränkt), Schürbusch 6, 32139 Spenge, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ceylan Mutlu
Geschäftszweig: Die Durchführung von Baumaßnahmen vom Baubeginn bis zur Fertigstellung - "Schlüsselfertiges Bauen"-
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 15.07.2024, um 18:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 19.09.2023 und eines am 23.05.2024 eingegangenen Antrags zweier Gläubiger.
Zugleich werden die Verfahren 43 IN 455/24 und 43 IN 634/23 und 43 IN 376/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 04.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 20.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.122 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 455/24
Bielefeld, 15.07.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.