Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CEBEA Beteiligungen GmbH c/o Bernhard Kaiser
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
August-Schanz-Straße 80, 60433 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 50184
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1114.HRB50184
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 616/26
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Eröffnung
08.09.2026 , 11:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.10.2026
Antragsfrist
02.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen und Immobilien
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Vermögensholding
Geschäftstätigkeit
Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Gesellschaftsanteilen und Immobilien
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 08.09.2026 um 11:20 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEBEA Beteiligungen GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Alexandra Herzberger bestellt. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Gegen den Beschluss kann die Schuldnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEBEA Beteiligungen GmbH ist am 08.09.2026 um 11:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Alexandra Herzberger bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf die Ver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEBEA Beteiligungen GmbH ist am 08.09.2026 um 11:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Alexandra Herzberger bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf die Verwalterin übertragen worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 14.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin ist angesetzt, um über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere Punkte zu beschließen. Eventuelle Anträge bzw. Einwendungen sind bis zum 02.11.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
08.09.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 616/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CEBEA Beteiligungen GmbH c/o Bernhard Kaiser, Im Braungeröll 19, 60431 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 50184),
vertreten durch:
1. Bernhard Kaiser, Im Braungeröll 19,…
Amtsgericht Offenbach am Main
08.09.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 616/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CEBEA Beteiligungen GmbH c/o Bernhard Kaiser, Im Braungeröll 19, 60431 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 50184),
vertreten durch:
1. Bernhard Kaiser, Im Braungeröll 19, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Andreas Rüger, Langjüchweg 31, 26632 Ihlow, (Geschäftsführer),
wird heute um 11:20 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Alexandra Herzberger, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 0617217928-0, Fax: 06172/17928-99.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Münch
Richter
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 616/26 Am 08.09.2026 um 11:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEBEA Beteiligungen GmbH c/o Bernhard Kaiser, Im Braungeröll 19, 60431 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 50184),
vertreten durch:
1. Bernhard Kaiser, Im Braungeröll 19, …
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 616/26 Am 08.09.2026 um 11:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEBEA Beteiligungen GmbH c/o Bernhard Kaiser, Im Braungeröll 19, 60431 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 50184),
vertreten durch:
1. Bernhard Kaiser, Im Braungeröll 19, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Andreas Rüger, Langjüchweg 31, 26632 Ihlow, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Alexandra Herzberger, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 0617217928-0, Fax: 06172/17928-99, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 14.10.2026.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 02.11.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Bei Anträgen gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 08.09.2026
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