Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Celik-Transporte und Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Wald 12, 40789 Monheim am Rhein
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 90617
EUID
DER1101.HRB90617
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 326/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Axel Kleinschmidt
Adresse
Rheinort 1, 40213 Düsseldorf
Telefon
0211 8622550
Termine & Fristen
Eröffnung
09.01.2025 , 13:35 Uhr
Berichtigung Eröffnungsbeschluss
10.02.2025
Forderungsanmeldefrist
04.03.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
12.03.2025
Prüfungstermin Stichtag
04.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Leistungen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz sowie der Im- und Export und Verkauf von Kraft- und Nutzfahrzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Celik-Transporte und Service GmbH wurde durch den Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 09.01.2025 eröffnet. Eine Berichtigung des Eröffnungsbeschlugs gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wurde am 10.02.2025 bekanntgegeben, um die korrekte Firmenbezeichnung festzustellen. Am 13.03.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Celik-Transporte und Service GmbH wurde am 09.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Eröffnungsbeschluss wurde später berichtigt, um die korrekte Firmenbezeichnung festzustellen. Zum Insolvenzverwalter ist Axel Kleinschmidt ernannt worden. Die Fris…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Celik-Transporte und Service GmbH wurde am 09.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Eröffnungsbeschluss wurde später berichtigt, um die korrekte Firmenbezeichnung festzustellen. Zum Insolvenzverwalter ist Axel Kleinschmidt ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 04.03.2025. Am 12.03.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 04.04.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 326/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB90617 eingetragenen Celik-Transporte und Service GmbH, Am Wald 12, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eyüphan Celik, Quettinger …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 326/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB90617 eingetragenen Celik-Transporte und Service GmbH, Am Wald 12, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eyüphan Celik, Quettinger Str. 201, 51381 Leverkusen
wird der Eröffnungsbeschluss vom 09.01.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Firma richtig lautet
Celik-Transporte und Service GmbH
und nicht, wie versehentlich angegeben, Celik GmbH Transporte und Service.
70a IN 326/24
Amtsgericht Köln, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 326/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB90617 eingetragenen Celik GmbH Transporte und Service, Am Wald 12, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eyüphan Celik, Quettinger …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 326/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB90617 eingetragenen Celik GmbH Transporte und Service, Am Wald 12, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eyüphan Celik, Quettinger Str. 201, 51381 Leverkusen
ist am 12.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70a IN 326/24
Amtsgericht Köln, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 326/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB90617 eingetragenen Celik GmbH Transporte und Service, Am Wald 12, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch d…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 326/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB90617 eingetragenen Celik GmbH Transporte und Service, Am Wald 12, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eyüphan Celik, Quettinger Str. 201, 51381 Leverkusen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.01.2025, um 13:35 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers sowie eines am 23.10.2023 eingegangenen weiteren Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 70a IN 326/24 und 70a IN 358/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Axel Kleinschmidt, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211 8622550.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der
der 04.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 14.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70a IN 326/24
Amtsgericht Köln, 09.01.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.