Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CENFOOD GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Messering 8 c, 01067 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 38252
EUID
DEU1104.HRB38252
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
533 IN 1383/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi
Adresse
Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden
Telefon
0351 450 4143
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.08.2024 , 09:30 Uhr
Eröffnung
01.11.2024 , 08:54 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
28.11.2024
Forderungsanmeldefrist
30.12.2024
Frist für Anträge und Stellungnahmen
31.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
Import, Export, Zwischenhandel, Endkundenhandel, Onlinehandel sowie genereller Vertrieb von Lebensmitteln, Lebensmittelbedarfsgegenständen, Genussmitteln und Getränken soweit Handel nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf, des Weiteren Beratungs- und Servicedienstleistungen für Lebensmittelproduzenten und -lieferanten sowie Endkunden- und Zwischenhandel; ausgenommen Rechts- und Steuerberatung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CENFOOD GmbH in Dresden ist am 01.11.2024 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 30.08.2024 Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und mit allgemeinen Zustimmungsvorbehalten ausgestattet worden. Das Gericht hat Verfügungen der Schuldnerin über die Masse untersagt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstweilen eingestellt. Der bestellte Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi. Gläubiger müssen ihre Forderungen im Rang des § 38 InsO bis zum 30.12.2024 schriftlich anmelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen. Anträge, Stellungnahmen und Widersprüche gegen die Feststellung von Forderungen sind bis zum 31.01.2025 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CENFOOD GmbH ist am 01.11.2024 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 30.08.2024 ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und allgemeine Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Der bestellte Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, hat dem Geri…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CENFOOD GmbH ist am 01.11.2024 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 30.08.2024 ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und allgemeine Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Der bestellte Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, hat dem Gericht am 28.11.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Gläubiger haben ihre Forderungen im Rang des § 38 InsO bis zum 30.12.2024 anzumelden. Anträge und Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensfragen sind bis zum 31.01.2025 bei dem Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 1383/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CENFOOD GmbH, Messering 8c, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38252
vertreten durch den Geschäftsführer Eric Thieme
- wurde am 30.08.2024 um 09:30 Uhr Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 1383/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CENFOOD GmbH, Messering 8c, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38252
vertreten durch den Geschäftsführer Eric Thieme
- wurde am 30.08.2024 um 09:30 Uhr Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden, Email geschäftlich dresden@stapper.in, Website www.stapper.in, Telefon geschäftlich 0351 450 4143, Telefax 0351 450 4144 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/557 IN 1383/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CENFOOD GmbH, Messering 8c, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38252
vertreten durch den Geschäftsführer Eric Thieme
- wurde am 01.11.2024 um 08:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenz…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/557 IN 1383/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CENFOOD GmbH, Messering 8c, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38252
vertreten durch den Geschäftsführer Eric Thieme
- wurde am 01.11.2024 um 08:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden, Email geschäftlich: dresden@stapper.in Telefon geschäftlich: 0351 450 4143 Telefax: 0351 450 4144
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 30.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 31.01.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1383/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CENFOOD GmbH, Messering 8c, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38252
vertreten durch den Geschäftsführer Eric Thieme
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 28.11.2024 die Masseunzulänglichkeit …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1383/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CENFOOD GmbH, Messering 8c, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38252
vertreten durch den Geschäftsführer Eric Thieme
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 28.11.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
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