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Insolvenzprofil
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Der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Herstellung/Sanierung und Errichtung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken durch Dritte auf eigene Rechnung sowie die Vermietung, Verwaltung und Verpachtung von Immobilien; der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CenSar Pyramidenring GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 07.05.2026 um 15:37 Uhr hat das Amtsgericht Düsseldorf vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr bestellt. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Den Drittschuldnern wurde das Zahlungsverbot auferlegt, während der vorläufige Verwalter zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen ermächtigt wurde. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Eine Berichtigung des Beschlusses vom 07.05.2026 wurde am 08.05.2026 wegen offenbarer Unrichtigkeit verfügt. Dabei wurde korrigiert, dass der Name des Geschäftsführers Wolfgang und nicht Uwe lautet. Die ursprüngliche Bekanntmachung nannte fälschlicherweise Uwe Reppegather als Geschäftsführer mit einer Adresse in Düsseldorf, während die korrigierte Fassung Wolfgang Reppegather mit der Adresse der GmbH in Leichlingen nennt.
Originalbekanntmachung
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