Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 11325
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Insolvenzprofil
Center Sports Oberhausen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 11325
EUID
DER1202.HRB11325
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 1296/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.06.2026 , 10:31 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.06.2026 , 11:30 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 07:00 Uhr
Prüfungstermin
06.10.2026
Berichtstermin
13.10.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat in zwei getrennten Verfahren über das Vermögen der Center Sports Oberhausen UG (haftungsbeschränkt) sowie der Center-Sport Oberhausen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG vorläufige Maßnahmen angeordnet. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 620 IN 1413/26 ist am 11.06.2026 um 10:31 Uhr die Bestellung der Rechtsanwältin Tanja Bückmann zur vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgt. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 620 IN 1296/26 ist am 18.06.2026 um 11:30 Uhr Rechtsanwalt Axel Schwentker zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. In beiden Fällen sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des jeweiligen Verwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, und die bestellten Verwalter sind ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Center Sports Oberhausen UG (haftungsbeschränkt) bzw. der Center-Sport Oberhausen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG wurde vom Amtsgericht Duisburg behandelt. Am 11.06.2026 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Tanja Bückmann zur vorläufigen Insolve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Center Sports Oberhausen UG (haftungsbeschränkt) bzw. der Center-Sport Oberhausen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG wurde vom Amtsgericht Duisburg behandelt. Am 11.06.2026 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Tanja Bückmann zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Ein weiterer Textteil bezieht sich auf die Center-Sport Oberhausen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, bei der am 18.06.2026 Rechtsanwalt Axel Schwentker zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Das eigentliche Insolvenzverfahren über das Vermögen der Center-Sport Oberhausen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist am 01.09.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Schwentker ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist für den 13.10.2026 angesetzt. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen wird schriftlich durchgeführt, wobei der Stichtag der 06.10.2026 ist. Die Tabelle mit den Forderungen liegt ab dem 05.10.2026 zur Einsicht aus. Als Hinterlegungsstelle wurde die National-Bank AG bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1413/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 11325 eingetragenen Center Sports Oberhausen UG (haftungsbeschränkt), Wehrstraße 19, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1413/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 11325 eingetragenen Center Sports Oberhausen UG (haftungsbeschränkt), Wehrstraße 19, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Marian, In der Loh 38, 46047 Oberhausen
ist am 11.06.2026, um 10:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1413/26
Amtsgericht Duisburg, 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1296/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 11325 eingetragenen Center-Sport Oberhausen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Wehrstraße 19, 46047 Oberhausen, vertreten durch die Center-Sport Verwaltungs UG (haf…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1296/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 11325 eingetragenen Center-Sport Oberhausen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Wehrstraße 19, 46047 Oberhausen, vertreten durch die Center-Sport Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Marian, In der Loh 38, 46047 Oberhausen
ist am 18.06.2026, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1296/26
Amtsgericht Duisburg, 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1296/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 11325 eingetragenen Center-Sport Oberhausen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Wehrstraße 19, 46047 Oberhausen, vertreten durch die Center-Sport Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) gesetzlich vertrete…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1296/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 11325 eingetragenen Center-Sport Oberhausen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Wehrstraße 19, 46047 Oberhausen, vertreten durch die Center-Sport Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Marian, In der Loh 38, 46047 Oberhausen,
Geschäftsgegenstand: Fitnessstudio mit angegliederter Gastronomie
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2026, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 3. Etage, Sitzungssaal C315.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, dass die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen ist (§ 160 InsO):
Die stimmberechtigten Gläubiger stimmen der freihändigen Veräußerung des schuldnerischen Geschäftsbetriebs gem. §§ 160 Abs. 2 Nr. 1, 162 Abs. 1 InsO zu.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 06.10.2026.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C202 niedergelegt.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG, IBAN DE72360200300103895833.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 1296/26
Duisburg, 01.09.2026
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