Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Central Food GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 33796
EUID
DEF1103R.HRB33796
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36c IN 489/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
17.10.2025
Widerspruchsfrist
07.11.2025
Einwendungsfrist
23.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Central Food GmbH ist die Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 Abs. 1 InsO beschlossen worden. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; hierfür ist eine Widerspruchsfrist bis zum 07.111.2025 gesetzt. Ein Einstellungstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und der beabsichtigten Einstellung findet ebenfalls im schriftlichen Verfahren statt, wobei Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Einstellung bis einschließlich 23.12.2025 vorzulegen sind. Die verfügbare Verteilungsmasse beträgt 0,00 Euro, sodass keine Ausschüttung erfolgt. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 62.476,33 Euro zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 489/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Central Food GmbH, Kniprodestraße 60, 10407 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Cafer Günes und Bünyamin Metin
Registergericht: Amtsgericht Bremen Register-Nr.: HRB 33796
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckende…
36c IN 489/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Central Food GmbH, Kniprodestraße 60, 10407 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Cafer Günes und Bünyamin Metin
Registergericht: Amtsgericht Bremen Register-Nr.: HRB 33796
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 489/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Central Food GmbH, Kniprodestraße 60, 10407 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Cafer Günes und Bünyamin Metin
Registergericht: Amtsgericht Bremen Register-Nr.: HRB 33796
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1. Die Prüfung der bis 17.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Ins…
36c IN 489/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Central Food GmbH, Kniprodestraße 60, 10407 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Cafer Günes und Bünyamin Metin
Registergericht: Amtsgericht Bremen Register-Nr.: HRB 33796
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1. Die Prüfung der bis 17.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.11.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 489/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Central Food GmbH, Kniprodestraße 60, 10407 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Cafer Günes und Bünyamin Metin
Registergericht: Amtsgericht Bremen Register-Nr.: HRB 33796
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO ein…
36c IN 489/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Central Food GmbH, Kniprodestraße 60, 10407 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Cafer Günes und Bünyamin Metin
Registergericht: Amtsgericht Bremen Register-Nr.: HRB 33796
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.12.2025
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 3.000,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Kosteneinziehungsstelle der Justiz (KEJ) unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung sowie das Schlussverzeichnis eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 489/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Central Food GmbH, Kniprodestraße 60, 10407 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Cafer Günes und Bünyamin Metin
Registergericht: Amtsgericht Bremen Register-Nr.: HRB 33796
- Schuldnerin -
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Verfügbar sind 0,00 Euro Verteilungsmasse. Die vorrangigen K…
36c IN 489/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Central Food GmbH, Kniprodestraße 60, 10407 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Cafer Günes und Bünyamin Metin
Registergericht: Amtsgericht Bremen Register-Nr.: HRB 33796
- Schuldnerin -
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Verfügbar sind 0,00 Euro Verteilungsmasse. Die vorrangigen Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) sind nicht gedeckt.
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO in Höhe von 62.476,33 Euro; es wird keine Ausschüttung erfolgen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.11.2025
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