In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cesmas Holding GmbH sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Im Rahmen des Verfahrens ist eine Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; der Prüfungsstichtag ist der 08.12.2025. Für die Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, konkret die Zustimmung zum Abschluss eines Vollstreckungsvergleichs, ist ein Termin auf den 01.10.2025 um 13:00 Uhr im Amtsgericht Essen bestimmt. In der Vergangenheit sind bereits Abschlagsverteilungen erfolgt bzw. angekündigt worden, wobei die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 3_8 InsO mit 341.800,00 EUR beziffert sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 114/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25291 eingetragenen Cesmas Holding GmbH, Theodor-Pyls-Str. 38, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sezer Selek, Theodor-Pyls-Str. 38, 45141 Es…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 114/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25291 eingetragenen Cesmas Holding GmbH, Theodor-Pyls-Str. 38, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sezer Selek, Theodor-Pyls-Str. 38, 45141 Essen
soll eine weitere Abschlagsverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 341.800,00 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 25.000,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
162 IN 114/22
Amtsgericht Essen, 15.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 114/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25291 eingetragenen Cesmas Holding GmbH, Theodor-Pyls-Str. 38, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sezer Selek, Theodor-Pyls-Str. 38, 45141 Es…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 114/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25291 eingetragenen Cesmas Holding GmbH, Theodor-Pyls-Str. 38, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sezer Selek, Theodor-Pyls-Str. 38, 45141 Essen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte caspers mock, Wachsbleiche 26, 53111 Bonn
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss eines Vollstreckungsvergleichs,
bestimmt auf
Mittwoch, 01.10.2025, 13:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 114/22
Amtsgericht Essen, 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 114/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25291 eingetragenen Cesmas Holding GmbH, Theodor-Pyls-Str. 38, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sezer Selek, Theodor-Pyls-Str. 38, 45141 Es…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 114/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25291 eingetragenen Cesmas Holding GmbH, Theodor-Pyls-Str. 38, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sezer Selek, Theodor-Pyls-Str. 38, 45141 Essen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 114/22
Amtsgericht Essen, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 114/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25291 eingetragenen Cesmas Holding GmbH, Theodor-Pyls-Str. 38, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sezer Selek, Theodor-Pyls-Str. 38, 45141 Es…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 114/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25291 eingetragenen Cesmas Holding GmbH, Theodor-Pyls-Str. 38, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sezer Selek, Theodor-Pyls-Str. 38, 45141 Essen
soll eine Abschlagverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 341.800,00 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 15.000,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
162 IN 114/22
Amtsgericht Essen, 10.06.2026
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