Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Fitnessstudios.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CF Lehrte GmbH ist am 01.04.2025 um 08:52 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, InsoTreu, ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 19.05.2025 anzumelden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.06.2025. Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nachträglich angemeldete Forderungen mit einem Stichtag zum 30.01.2026 geprüft. Gegen diese Forderungen kann bis zum 30.01.2026 Widerspruch erhoben werden.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CF Lehrte GmbH ist am 01.04.2025 eröffnet worden. Zuvor waren am 15.01.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Dr. Hamer auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CF Lehrte GmbH ist am 01.04.2025 eröffnet worden. Zuvor waren am 15.01.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Dr. Hamer auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen lief am 19.05.2025 ab. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren war der 18.06.2025, wobei Widersprüche bis zum 30.01.2026 erhoben werden konnten. Ein weiterer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist auf den 30.01.2026 festgelegt. Zudem ist ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über einen Insolvenzplan für den 12.08.2026 anberaumt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 12/25 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CF Lehrte GmbH, Mittelweg 7, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209697), vertr. d.: Jan Körber, Jasperallee 86, 38102 Braunschweig, (Verfahrenspfleger), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 30.0…
273 IN 12/25 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CF Lehrte GmbH, Mittelweg 7, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209697), vertr. d.: Jan Körber, Jasperallee 86, 38102 Braunschweig, (Verfahrenspfleger), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 30.01.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 30.01.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 15.12.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 12/25 b: Über das Vermögen der CF Lehrte GmbH, Mittelweg 7, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209697), ist am 01.04.2025 um 08:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, InsoTreu, Am Denkmal 5, 38112 Braunschweig, Tel.: 0531/473-7336, Fa…
273 IN 12/25 b: Über das Vermögen der CF Lehrte GmbH, Mittelweg 7, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209697), ist am 01.04.2025 um 08:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, InsoTreu, Am Denkmal 5, 38112 Braunschweig, Tel.: 0531/473-7336, Fax: 0531/473-7398, E-Mail: info@insotreu.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.05.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 18.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (19.05.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (18.06.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 01.04.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 12/25 b: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CF Lehrte GmbH, Mittelweg 7, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209697), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 15.01.2025 um 10:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Han…
273 IN 12/25 b: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CF Lehrte GmbH, Mittelweg 7, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209697), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 15.01.2025 um 10:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 29.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 12/25 b: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CF Lehrte GmbH, Mittelweg 7, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209697), ist am 15.01.2025 um 10:30 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum vorläufi…
273 IN 12/25 b: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CF Lehrte GmbH, Mittelweg 7, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209697), ist am 15.01.2025 um 10:30 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, InsoTreu, Am Denkmal 5, 38112 Braunschweig, Tel.: 0531/473-7336, Fax: 0531/473-7398, E-Mail: info@insotreu.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 15.01.2025
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 12/25 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CF Lehrte GmbH, Mittelweg 7, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209697), vertr. d.: Jan Körber, Jasperallee 86, 38102 Braunschweig, (Verfahrenspfleger), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Absti…
273 IN 12/25 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CF Lehrte GmbH, Mittelweg 7, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209697), vertr. d.: Jan Körber, Jasperallee 86, 38102 Braunschweig, (Verfahrenspfleger), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Mittwoch, 12.08.2026, 11:30 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Braunschweig, 06.07.2026
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