Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 81689
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Insolvenzprofil
CGN Pharma GmbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Subbelrather Straße 15a, 50823 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 81689
EUID
DER3306.HRB81689
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70b IN 72/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens
Rolle
Sachverständiger
Adresse
Hohenzollernring 72, 50672 Köln
Termine & Fristen
Antragstellung
06.05.2026
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.06.2026
Gutachtenerstellung
02.07.2026
Aufhebung
16.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Großhandel sowie der Im- und Export mit pharmazeutischen und chemischen Produkten;
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat den am 06.05.2026 von der CGN Pharma GmbH i.L. gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung beruht darauf, dass das Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und kein ausreichender Kostenvorschuss gezahlt wurde. Dies stützt sich auf ein Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens vom 02.07.2026. Die am 29.06.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind mit Beschluss vom 16.07.2026 aufgehoben worden. Das Verfahren ist damit im Eröffnungsverfahren beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 72/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 81689 eingetragenen CGN Pharma GmbH i.L., Subbelrather Str. 15 A, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Sabahaddin Akman, Endenicher Str. 103b, …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 72/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 81689 eingetragenen CGN Pharma GmbH i.L., Subbelrather Str. 15 A, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Sabahaddin Akman, Endenicher Str. 103b, 53115 Bonn
wird der am 06.05.2026 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Die am 29.06.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln vom 02.07.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): bis 500,00 EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Amtsgericht Köln, 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 72/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 81689 eingetragenen CGN Pharma GmbH i.L., Subbelrather Str. 15 A, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Sabahaddin Akman, Endenicher Str. 103b, …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 72/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 81689 eingetragenen CGN Pharma GmbH i.L., Subbelrather Str. 15 A, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Sabahaddin Akman, Endenicher Str. 103b, 53115 Bonn
Geschäftszweig: der Großhandel sowie der Im- und Export mit pharmazeutischen und chemischen Produkten;
sind die am 29.06.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 16.07.2026 aufgehoben worden.
Köln, 16.07.2026
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