Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CHAKALAKA Gastronomie im Zoo Landau UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hindenburgstraße 14, 76829 Landau in der Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 32154
EUID
DET3304V.HRB32154
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1020/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
24.05.2024
Aufhebung
13.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von gastronomischen Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHAKALAKA Gastronomie im Zoo Landau UG (haftungsbeschränkt) wurde beim Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 4 IN 1020/22 geführt. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Michael Großmann vertreten. Im April 2024 fand eine Phase der Forderungsanmeldung und -prüfung statt, bei der Beteiligten Gelegenheit erhalten hatten, bis zum 24.05.2024 widerspruchsfrei Forderungen zu melden. Die nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Aufhebungsentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1020/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHAKALAKA Gastronomie im Zoo Landau UG (haftungsbeschränkt), c/o KSG GmbH, Joseph-Meyer-Straße 13 - 15, 68167 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Großmann
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im sch…
4 IN 1020/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHAKALAKA Gastronomie im Zoo Landau UG (haftungsbeschränkt), c/o KSG GmbH, Joseph-Meyer-Straße 13 - 15, 68167 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Großmann
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 13.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1020/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHAKALAKA Gastronomie im Zoo Landau UG (haftungsbeschränkt), c/o KSG GmbH, Joseph-Meyer-Straße 13 - 15, 68167 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Großmann
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Casse de Vries, Sophienstras…
4 IN 1020/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHAKALAKA Gastronomie im Zoo Landau UG (haftungsbeschränkt), c/o KSG GmbH, Joseph-Meyer-Straße 13 - 15, 68167 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Großmann
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Casse de Vries, Sophienstrasse 17, 68165 Mannheim
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18-23 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 19.04.2024
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