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Insolvenzprofil
Chalhoub, Ali
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ostring 1, 47918 Tönisvorst
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRA 6809
EUID
DER1402.HRA6809
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
95 IN 33/21
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Abtretungsfrist
01.12.2024
Frist zur Stellungnahme
05.02.2025
Prüfungsstichtag
07.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Ali Chalhoub wird vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 95 IN 33/21 geführt. Der Schuldner ist Inhaber der Firma ComfortCar e. K., die im Handelsregister unter HRA 6809 eingetragen ist. Im Verfahren wurde dem Schuldner die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 InsO erteilt, da die Abtretungsfrist am 01.12.2024 verstrichen ist und keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt wurden. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, erfasst jedoch nicht die gemäß § 302 InsO ausgenommenen Forderungen. Parallel dazu wurde angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin am 07.04.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld zur Einsicht aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Ali Chalhoub wird vom Amtsgericht Krefeld bearbeitet. Im schriftlichen Verfahren wurden Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung bis zum 05.02.2025 gestellt. Die Abtretungsfrist ist am 01.12.2024 verstrichen, und es wurden keine Anträge auf Versagung der Restschul…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Ali Chalhoub wird vom Amtsgericht Krefeld bearbeitet. Im schriftlichen Verfahren wurden Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung bis zum 05.02.2025 gestellt. Die Abtretungsfrist ist am 01.12.2024 verstrichen, und es wurden keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt. Daher wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 InsO erteilt. Diese wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, ausgenommen sind Forderungen nach § 302 InsO. Nachträglich angemeldete Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 07.04.2025 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 33/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ali Chalhoub, Feldstraße 10, 47918 Tönisvorst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6809 eingetragenen Firma ComfortCar e. K., Ostring1, 47918 Tönisvorst
wird dem Schuldner die Restschuldbe…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 33/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ali Chalhoub, Feldstraße 10, 47918 Tönisvorst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6809 eingetragenen Firma ComfortCar e. K., Ostring1, 47918 Tönisvorst
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, deren Forderungen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenztabelle angemeldet und geprüft wurden (§§ 301, 38 InsO).
Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die gem. § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.
Gründe:
Die Abtretungsfrist ist am 01.12.2024 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 4; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach Absatz 1 oder Absatz 2 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
95 IN 33/21
Amtsgericht Krefeld, 10.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 33/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ali Chalhoub, geboren am 01.02.1983, Feldstraße 10, 47918 Tönisvorst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6809 eingetragenen Firma ComfortCar e. K., Ostring1, 47918 Tönisvorst
wird angeord…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 33/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ali Chalhoub, geboren am 01.02.1983, Feldstraße 10, 47918 Tönisvorst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6809 eingetragenen Firma ComfortCar e. K., Ostring1, 47918 Tönisvorst
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
95 IN 33/21
Amtsgericht Krefeld, 10.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 33/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ali Chalhoub, Feldstraße 10, 47918 Tönisvorst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6809 eingetragenen Firma ComfortCar e. K., Ostring1, 47918 Tönisvorst
wird die Durchführung der Anhörung …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 33/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ali Chalhoub, Feldstraße 10, 47918 Tönisvorst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6809 eingetragenen Firma ComfortCar e. K., Ostring1, 47918 Tönisvorst
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 05.02.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 aus.
95 IN 33/21
Amtsgericht Krefeld, 20.01.2025
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