Betrieb einer Personalagentur im Gastronomiebereich. Weitere Dienstleistungen werden angeboten in den Bereichen Vertrieb von Textilien, KFZ-Aufbereitung und Verleih von Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Chamaeleo EventSupport GmbH ist am 30.09.2025 um 15:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philip Konen (PLUTA Rechtsanwalts GmbH) bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.06.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1422/25 C-2-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Chamaeleo EventSupport GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 70, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107935), vertreten durch: 1. Kenan Dizdarevic, Plauen, (Geschäftsführer), 2. Susann…
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.06.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1422/25 C-2-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Chamaeleo EventSupport GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 70, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107935), vertreten durch: 1. Kenan Dizdarevic, Plauen, (Geschäftsführer), 2. Susanne Schmidt-Dizdarevic, Plauen, (Geschäftsführerin),
werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR xxx errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx.
Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt.
Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der aufwendigen Fortsetzung des Geschäftsbetriebs an insgesamt 7 Standorten der Schuldnerin, der Betreuung von 1.165 Arbeitnehmern inklusive vorfinanziertem Insolvenzgeldes, der Einleitung und Abschluss eines Investorenprozesses und der Vertragsverhandlungen im Zuge einer übertragenden Sanierung die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 170 % auf insgesamt 195 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR xxx ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde-bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1422/25 C-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Chamaeleo EventSupport GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 70, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107935), vertr. d.: 1. Kenan Dizdarevic, (Geschäftsführer), 2. Susanne Schmidt-Dizdarevic, (Geschäftsführerin), ist am 30.09.2025 um 1…
810 IN 1422/25 C-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Chamaeleo EventSupport GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 70, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107935), vertr. d.: 1. Kenan Dizdarevic, (Geschäftsführer), 2. Susanne Schmidt-Dizdarevic, (Geschäftsführerin), ist am 30.09.2025 um 15:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philip Konen, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.09.2025
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