Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
1. der Betrieb einer Internetplattform (Forum) für Mediziner im Bereich der Zahnmedizin, des Marketings und des Factoring, insbesondere im Bereich der Implantatmedizin, sowie die Beratung dieses Personenkreises im Bereich Marketing und Factoring, 2. die Planung und Ausführung von Schulungen und Veranstaltungen für Mediziner, die Vermittlung von Dienstleistungen für Mediziner, 3. die Vermittlung von Darlehensverträgen und Finanzierung, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO, und der Verkauf von Produkten für Zahnarztpraxen und Dentallabore zum täglichen Bedarf, ausgenommen Medikamente oder Produkte, die einer Genehmigung bedürfen, 4. die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume, 5. das Vorbereiten oder Durchführen von Bauvorhaben als Bauherr oder Baubetreuer im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung sowie die Entgegennahme von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, um diese für das Erwerbs- oder Nutzungsrecht zu verwenden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Champions Easy Pay GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Wuppertal hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.12.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
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