Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 5510
EUID
DEH1101.HRB5510
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IE 1/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen
Adresse
Neuer Wall 25, 20354 Hamburg
Telefon
040 3208570
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
12.04.2024
Schlusstermin
02.11.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH wurden am 12.04.2024 die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Das Verfahren ist mittlerweile aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH ist eröffnet. Der vorläufige und spätere endgültige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei ein besonderer Prüfungstermin am 12.04.2024 stattfand.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH ist eröffnet. Der vorläufige und spätere endgültige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei ein besonderer Prüfungstermin am 12.04.2024 stattfand. Der Insolvenzverwalter hat die Schlussrechnung vorgelegt und um Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung gebeten. Ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin wurde auf den 02.11.2024 angesetzt. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die des endgültigen Verwalters wurden festgesetzt. Der verfügbare Massebestand betrug 145.694,81 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 200.754,08 EUR. Das Verfahren ist aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IE 1/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH, Neue Straße 35, 27576 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5510 BHV), vertr. d.: Chasan Chatzi Nteli Chasan, Langener Landstraße 244, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schrift…
10 IE 1/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH, Neue Straße 35, 27576 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5510 BHV), vertr. d.: Chasan Chatzi Nteli Chasan, Langener Landstraße 244, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 12.04.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Bremerhaven, Nordstraße 10, 27578 Bremerhaven, niedergelegt.
Amtsgericht Bremerhaven, 07.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IE 1/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH, Neue Straße 35, 27576 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5510 BHV), vertr. d.: Chasan Chatzi Nteli Chasan, Langener Landstraße 244, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Recht…
10 IE 1/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH, Neue Straße 35, 27576 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5510 BHV), vertr. d.: Chasan Chatzi Nteli Chasan, Langener Landstraße 244, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 15.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IE 1/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH, Neue Straße 35, 27576 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5510 BHV), vertr. d.: Chasan Chatzi Nteli Chasan, Langener Landstraße 244, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeic…
10 IE 1/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH, Neue Straße 35, 27576 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5510 BHV), vertr. d.: Chasan Chatzi Nteli Chasan, Langener Landstraße 244, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg, Tel.: 040 3208570, Fax: 040 320857140, E-Mail: info@profpannen.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 145.694,81 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 200.754,08 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremerhaven, 10.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremerhaven 03.09.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IE 1/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH, Neue Straße 35, 27576 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5510 BHV),
vertreten durch:
Chasan Chatzi Nteli Chasan, Langener L…
Amtsgericht Bremerhaven 03.09.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IE 1/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH, Neue Straße 35, 27576 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5510 BHV),
vertreten durch:
Chasan Chatzi Nteli Chasan, Langener Landstraße 244, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Lars Beck, Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 155.527,60 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IE 1/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH, Neue Straße 35, 27576 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5510 BHV), vertr. d.: Chasan Chatzi Nteli Chasan, Langener Landstraße 244, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwal…
10 IE 1/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH, Neue Straße 35, 27576 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5510 BHV), vertr. d.: Chasan Chatzi Nteli Chasan, Langener Landstraße 244, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremerhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.05.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 143.216,71 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 03.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IE 1/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH, Neue Straße 35, 27576 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5510 BHV), vertr. d.: Chasan Chatzi Nteli Chasan, Langener Landstraße 244, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und beso…
10 IE 1/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH, Neue Straße 35, 27576 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5510 BHV), vertr. d.: Chasan Chatzi Nteli Chasan, Langener Landstraße 244, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 02.11.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 03.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IE 1/22: Korrigierte Veröffentlichung: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH, Neue Straße 35, 27576 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5510 BHV), vertr. d.: Chasan Chatzi Nteli Chasan, Langener Landstraße 244, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung er…
10 IE 1/22: Korrigierte Veröffentlichung: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHATZI NTELI SURFACE PROTECTION GmbH, Neue Straße 35, 27576 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5510 BHV), vertr. d.: Chasan Chatzi Nteli Chasan, Langener Landstraße 244, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg, Tel.: 040 3208570, Fax: 040 320857140, E-Mail: info@profpannen.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 145.753,18 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 200.754,08 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremerhaven, 19.09.2024
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