Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 73843
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China Star Cuisine GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 73843
EUID
DER1101.HRB73843
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 170/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Klaus W. Gerling
Adresse
Am Wassermann 29, 50829 Köln
Termine & Fristen
Aufhebung
17.08.2026 , 15:26 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der China Star Cuisine GmbH ist durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf mit Wirkung zum 17.08.2026 aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgt nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO. Das Verfahren war zuvor eröffnet und ein Insolvenzverwalter war bestellt. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 170/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73843 eingetragenen China Star Cuisine GmbH, Niederrheinstraße 211, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Huawei Guo, Friederike-Flie…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 170/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73843 eingetragenen China Star Cuisine GmbH, Niederrheinstraße 211, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Huawei Guo, Friederike-Fliedner-Weg 66, 40489 Düsseldorf und Herrn Ouhai Xia, Ivo-Beucker-Straße 21 , 40237 Düsseldorf und Herrn Jianyi Yang, Oleanderstraße 32 , 41470 Neuss
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hoffmann Liebs Fritsch & Partner, Kaiserswerther Straße 119, 40474 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Klaus W. Gerling, Am Wassermann 29, 50829 Köln
wird heute, am 17.08.2026, um 15:26 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
502 IN 170/17
Amtsgericht Düsseldorf, 17.08.2026
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