Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 21074
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Insolvenzprofil
Chinarestaurant Khan GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 21074
EUID
DER3101.HRB21074
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 182/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dr. David Benedikt Georg
Adresse
Augustastr. 11, 52070 Aachen
Termine & Fristen
Eröffnung
13.05.2024 , 09:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.06.2024
Einsichtnahme Forderungsliste
08.07.2024
Berichtstermin
29.07.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
29.07.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Aachen hat am 13.05.2024 um 09:55 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chinarestaurant Khan GmbH i.L. eröffnet. Das Verfahren ist aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 28.11.2023 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingeleitet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. David Benedikt Georg ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.06.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung, die zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist am 29.07.2024 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Aachen angesetzt. In dieser Versammlung wird unter anderem über die Bestätigung des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen. Die Forderungsliste und Anmeldungsunterlagen sind ab dem 08.07.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen einsehbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 182/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21074 eingetragenen Chinarestaurant Khan GmbH i.L., Karlstraße 101, 52080 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Jing Ye,
Geschäftszweig: Betrieb eines Restaurants
wird wegen Zahlu…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 182/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21074 eingetragenen Chinarestaurant Khan GmbH i.L., Karlstraße 101, 52080 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Jing Ye,
Geschäftszweig: Betrieb eines Restaurants
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 13.05.2024, um 09:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. David Benedikt Georg, Augustastr. 11, 52070 Aachen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 29.07.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die (gerichtliche) Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen gegenüber dem Finanzamt Aachen-Stadt und von Haftungsansprüchen gegenüber der Liquidatorin Frau Jing Ye sowie jeweils zum Abschluss von Vergleichen, um derartige Rechtsstreite beizulegen oder zu vermeiden.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 182/23
Amtsgericht Aachen, 13.05.2024
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