Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 74322
EUID
DEF1103R.HRB74322
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36c IN 8211/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2025 , 09:00 Uhr
Berichtstermin
07.04.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.05.2025
Prüfungstermin
14.07.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHRISTBURK Grundbesitz GmbH ist am 01.03.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Frank Brachwitz ist bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.05.2025 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung findet am 07.04.2025 statt, während der Prüfungstermin für den 14.07.2025 anberaumt ist. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden verschiedene schriftliche Verfahren zur Abstimmung über die Veräußerung von Immobilien sowie die Änderung von Grundstückskaufverträgen angeordnet. Dazu gehören die Zustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung im Grundbuch des AG Stralsund von Zingst (Blatt 7487 bzw. 7477) sowie die Veräußerung eines Grundstücks im Grundbuch des AG Nauen von Falkensee (Blatt 21587). Zudem wurde die Zustimmung zur Änderung vorinsolvenzlich abgeschlossener Grundstückskaufverträge und zum Abschluss neuer Verträge bezüglich Grundstücken im Grundbuch des AG Mitte von Pankow (Blatt 24877 N und Blatt 473 N) behandelt. Der Insolvenzverwalter beantragte zudem den Eintritt in bestimmte Wohnungseigentumskaufverträge.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHRISTBURK Grundbesitz GmbH ist am 01.03.2025 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank Brachwitz bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.05.2025 an…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHRISTBURK Grundbesitz GmbH ist am 01.03.2025 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank Brachwitz bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.05.2025 anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sind am 07.04.2025 um 10:00 Uhr anberaumt worden. Der Prüfungstermin findet am 14.07.2025 um 10:00 Uhr statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden verschiedene schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung von Immobilien (Eigentumswohnungen, Grundstücke) sowie zur Änderung vorinsolvenzierlicher Kaufverträge durchgeführt. Die Fristen für Einwendungen in diesen schriftlichen Verfahren endeten am 05.05.2025, 27.06.2025, 09.09.2025 und 28.11.2025. Zudem wurde um Zustimmung zur Übernahme von Wohnungseigentumskaufverträgen im Berichtstermin gebeten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 74322
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.03.2026 beschlossen:
Aufgrund des Antrages …
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 74322
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.03.2026 beschlossen:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung, Wohnungsgrundbuch des AG Stralsund von Zingst, Bl. 7487
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.04.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burkhard Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 74322
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zu…
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burkhard Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 74322
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung, eingetragen im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Stralsund von Zingst, Blatt 7477 das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.06.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burkhard Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 74322
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzve…
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burkhard Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 74322
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 21.08.2025 wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Änderung vorinsolvenzlich abgeschlossener Grundstückskaufverträge sowie Abschluss eines neuen Grundstückskaufvertrages und weiterer Vereinbarungen, betreffend Grundstücke, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Mitte von Pankow, Blatt 24877 N und Blatt 473 N das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Weitere Einzelheiten zu diesem Tagesordnungspunkt können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.09.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 74322
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversa…
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 74322
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung eines Grundstücks, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Nauen von Falkensee, Blatt 21587 das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Weitere Einzelheiten zu diesem Tagesordnungspunkt können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 28.11.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Burkhard Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 74322
Geschäftszweig: Immobilienprojektentwicklung
- Schuldne…
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Burkhard Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 74322
Geschäftszweig: Immobilienprojektentwicklung
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2025 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Frank Brachwitz
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 07.04.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 14.07.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burkhard Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 74322
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter bittet die Glä…
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burkhard Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 74322
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter bittet die Gläubigerversammlung im Berichtstermin am Montag, 07.04.2025, 10:00 Uhr, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, Berlin, um Zustimmung zu der beabsichtigten Erklärung des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO, in die mit Urkunden des Notars Thorsten Zweydinger mit dem Amtssitz in Berlin beurkundeten Wohnungseigentumskaufverträge (UR-Nr. Z 30/2025, UR-Nr. Z 45/2025, UR-Nr. Z 46/2025) einzutreten.
Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 8211/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH,
Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Burkhard Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 74322
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzve…
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH,
Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Burkhard Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 74322
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur Veräußerung des Antiquitätenbestandes der Schuldnerin
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.05.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.04.2025
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