Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Christian Colovic Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Walsroderstraße 43, 30851 Langenhagen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 228645
EUID
DEP2305.HRB228645
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
908 IN 503/26 - 6-
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
09.07.2026
Abweisung mangels Masse
21.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermarktung, Vermietung und Verkauf von Immobilien, Vermittlung von Umzugsservice sowie Beratung, Planung, Kontrolle, Projektleitung und Betreuung für Renovierung und Staging, Unternehmensberatung, Bauleistungen: Trockenbau sowie Eisenverlegung, soweit diese Tätigkeiten genehmigungsfrei sind sowie das Transportwesen bis 3,5t.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian Colovic Logistik GmbH ist am 09.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde gemäß § 26 Abs. 1 InsO zurückgewiesen. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian Colovic Logistik GmbH ist mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde zunächst am 09.07.2026 durch das Amtsgericht Hannover abgewiesen. In einem weiteren Verfahrensschritt, aktenzeichenbezogen unter 503/26, erfolgte am 21…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian Colovic Logistik GmbH ist mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde zunächst am 09.07.2026 durch das Amtsgericht Hannover abgewiesen. In einem weiteren Verfahrensschritt, aktenzeichenbezogen unter 503/26, erfolgte am 21.07.2026 ebenfalls eine Ablehnung des Antrags auf Eröffnung mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Gegen beide Entscheidungen kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 120/26 - 6 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Christian Colovic Logistik GmbH, Walsroder Straße 43, 30851 Langenhagen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 228645), vertr. d.: Christian Colovic, Langenhagen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.07.2026 man…
908 IN 120/26 - 6 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Christian Colovic Logistik GmbH, Walsroder Straße 43, 30851 Langenhagen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 228645), vertr. d.: Christian Colovic, Langenhagen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 09.07.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 503/26 - 6 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Christian Colovic Logistik GmbH, Walsroder Straße 43, 30851 Langenhagen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 228645), vertr. d.: Christian Colovic, Langenhagen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 21.07.2026 man…
908 IN 503/26 - 6 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Christian Colovic Logistik GmbH, Walsroder Straße 43, 30851 Langenhagen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 228645), vertr. d.: Christian Colovic, Langenhagen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 21.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 21.07.2026
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