Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Christian Kröger GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Rüsken 18, 32584 Löhne
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 132
EUID
DER2108.HRA132
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 518/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung Gläubigerausschuss
30.04.2024
Vergütungsfestsetzung Gläubigerausschuss
20.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian Kröger GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Bielefeld hat Dr. Hans-Joachim Berner als Insolvenzverwalter bestellt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens hat das Gericht die Vergütung für ein Mitglied des Gläubigerausschusses, die Sparkasse Herford, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß § 73 InsO und der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung unter Berücksichtigung des Zeitaufwands. Gegen die Vergütungsfestsetzung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian Kröger GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 518/23 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 132 eingetragen. Dr. Hans-Joachim Berner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian Kröger GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 518/23 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 132 eingetragen. Dr. Hans-Joachim Berner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren wurden Vergütungsfestsetzungen für Mitglieder des Gläubigerausschusses getroffen. Am 30.04.2024 wurde die Vergütung für das Ausschussmitglied Sparkasse Herford festgesetzt. Ein weiterer Beschluss vom 20.01.2025 regelt die Vergütung für das Mitglied Jürgen Sommer, wobei ein Stundensatz von 50,00 EUR für 9 Stunden mit einer Umsatzsteuer von 0 % veranschlagt wurde. Gegen beide Festsetzungen steht die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 518/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 132 eingetragenen Christian Kröger GmbH & Co. KG, Im Rüsken 18, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsr…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 518/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 132 eingetragenen Christian Kröger GmbH & Co. KG, Im Rüsken 18, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Kröger GmbH, , diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Mattiszik,
Verfahrensbevollmächtigte:
Herr Sven Lundehn, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen
Insolvenzverwalter: Dr. Hans-Joachim Berner, Heuweg 56, 32312 Lübbecke
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Sparkasse Herford, Engerstraße 5, 32051 Herford wie folgt festgesetzt.
Vergütung ... EUR
Auslagen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ... EUR
Endbetrag ... EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50 und 300 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von ... EUR angemessen ist. Für ... Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf ... EUR.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 eingesehen werden.
43 IN 518/23
Amtsgericht Bielefeld, 30.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 518/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 132 eingetragenen Christian Kröger GmbH & Co. KG, Im Rüsken 18, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsr…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 518/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 132 eingetragenen Christian Kröger GmbH & Co. KG, Im Rüsken 18, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Kröger GmbH, , diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Mattiszik,
Insolvenzverwalter: Dr. Hans-Joachim Berner, Heuweg 56, 32312 Lübbecke
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Jürgen Sommer, Im Rüsken 18, 32584 Löhne wie folgt festgesetzt.
Vergütung ... EUR
Auslagen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 0 % Umsatzsteuer ... EUR
Endbetrag ... EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 50 und 300 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 50,00 EUR angemessen ist. Für 9 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 450,00 EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 eingesehen werden.
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Amtsgericht Bielefeld, 20.01.2025
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